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Baumann Isidor · Ständerat · 2012-11-27

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2012-11-27

Wortprotokoll

Ich unterstütze die vollständige Gewährleistung der Schwyzer Verfassung, und das nicht etwa nur aus Sympathie wegen 1291, sondern im Jahre 2012 aus Respekt vor dem Föderalismus und vor verschiedenen anderen Kantonen, die ein ähnliches System im Willen des eigenen Volkes praktizieren.

Uri hat das gleiche Wahlverfahren wie Schwyz. Jede Gemeinde hat einen Sitz; bis und mit zwei Sitzen wird im Majorzsystem gewählt, ab dem dritten Sitz im Proporzsystem. So steht es in der Verfassung des Kantons Uri. Der Bundesrat hatte damals in seiner Gewährleistungsbotschaft gesagt, es bestehe kein Einwand gegen die Mischung von Majorz und Proporz. Das Urnervolk stimmte dem Mischsystem auch schon zweimal zu, indem es im Jahre 1980 ein reines Proporzsystem klar ablehnte und im Jahre 2012, also in diesem Jahr, ein reines Majorzsystem ebenfalls klar ablehnte. Das klare Fazit ist, dass das Mischsystem im Kanton Uri vom Volk klar bestätigt wurde. Nun soll das nicht mehr gelten. Ich frage Sie: Wie soll man das den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern erklären?

Eine Nichtgewährleistung der Schwyzer Kantonsverfassung löst Korrekturen in sehr vielen, meines Erachtens in zu vielen Kantonen aus. Es ist unverständlich, dass eine Mischung von Proporz und Majorz, die auf Verfassungsebene vorgesehen ist, nicht bundesrechtskonform sein soll. Dass die Nationalratswahlen auf Bundesebene auch in einem Mischsystem stattfinden, sollte für die Gewährleistung der Schwyzer Verfassung eine zusätzliche Begründung sein. Ich bin überzeugt, es würde dem Ständerat gut anstehen, die föderalen Eigenheiten der Kantone zu respektieren und der Gewährleistung der Schwyzer Verfassung mit einem klaren Ja zuzustimmen.