Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-12
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-12
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, den Mehrheitsantrag zu unterstützen.
Was ist der Grundgedanke von Artikel 73 Absatz 4, in dem es um Aufgaben der Depotbank geht? Der Grundgedanke der Version von Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit ist es, analog zum Einlegerschutz auch den Schutz von Wertpapieranlagen einführen zu können. Die vorgeschlagene Regelung räumt dem Bundesrat die Kompetenz ein, die Frage der Entschädigung von Anlegern in solchen Fällen entsprechend flexibel zu lösen. Soweit sich eine Regelung, beispielsweise aufgrund internationaler Standards, als notwendig erweist, ermöglicht die Bestimmung in der Version von Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit - die Bestimmung fordert nicht auf, sie ermöglicht - eine flexible Regulierung.
Die Bestimmung ist eine Kann-Vorschrift, aber es ist wichtig, sie jetzt ins Gesetz aufzunehmen. Der Verweis auf das Finanzdienstleistungsgesetz ist natürlich nicht unrichtig. Aber bis das Finanzdienstleistungsgesetz einmal steht und in Kraft tritt, dauert es noch, und bis dahin brauchen wir diese Regelungen, diese Schutzbestimmungen.
Es ist auch nicht so, dass, wie gesagt wurde, einfach EU-Regelungen übernommen werden. In der Botschaft wird zwar [PAGE 1340] auf die EU-Richtlinie verwiesen. Aber wir sagen ausdrücklich auch, dass wir den Kerngehalt dieser Richtlinie autonom übernehmen möchten, autonom ausgestalten möchten, auf schweizerische Verhältnisse angepasst. Man soll einfach sehen, was der Inhalt einer solchen Regelung sein könnte, wenn sie notwendig würde. Es ist aber in keiner Art und Weise gesagt - wir wollen das auch nicht -, dass man eine solche Regelung eins zu eins übernehmen würde.
Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit und damit auch dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.