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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Einzelantrag Schwander abzulehnen.

Es ist so, dass die WAK-NR beschlossen hat, diesen neuen Absatz 3 aufzunehmen. Dieser Absatz 3 entspricht dem Revisionsziel des Anlegerschutzes und entspricht im Übrigen der Formulierung der Regelung für Versicherungsmakler und hat genau den gleichen Regelungsgehalt. Eine solche Protokollierungspflicht dient ja nicht nur dem Anleger, sondern auch dem Kundenberater und der Bank und erleichtert in einem Streitfall auch die Beweisführung. Diese Bestimmung entspricht einer wiederholt geäusserten Forderung zur Verbesserung des Anlegerschutzes.

Jetzt wird darauf hingewiesen, dass diese neue Bestimmung von der WAK aufgenommen und vom Bundesrat nicht so vorgeschlagen worden sei. Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Verschiedene andere Bestimmungen, die jetzt neu beschlossen worden sind und eigentlich dem Anlegerschutz hätten dienen sollen, nun aber gegen den Anlegerschutz sprechen und diesen schmälern, sind auch nicht vom Bundesrat vorgeschlagen worden. Insofern ist das der politische Verlauf der Dinge, nicht nur in diesem Bereich, sondern eben auch dort, wo der Anlegerschutz gegenüber dem Entwurf des Bundesrates geschmälert wurde.

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