Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, bei Artikel 7 Absätze 3 und 4 den Mehrheitsantrag abzulehnen und den Minderheitsantrag zu unterstützen.

Das Kollektivanlagengesetz bezweckt, Anlegern einen verbesserten Schutz zu gewähren, wenn sie die Verwaltung ihres in eine kollektive Kapitalanlage eingebrachten Vermögens einem Dritten übertragen. Die vorgeschlagene Regelung ist deshalb systemfremd. Einanlegerfonds sollen nur insoweit zugelassen werden, als zumindest eine Vielzahl von Endbegünstigten vertreten wird. In der Version des Ständerates wird nebst dem für kollektive Kapitalanlagen gemäss Kollektivanlagengesetz typischen Element der Anlegervielzahl auch noch das Kriterium der Fremdverwaltung gestrichen. Ein Sachversicherer, dem nur potenziell [PAGE 1326] Anspruchsberechtigte und keine Endbegünstigten gegenüberstehen, kann so sein eigenes Vermögen in eine kollektive Kapitalanlage auslagern und die Vermögensverwaltung dann zugleich wieder an sich selbst delegieren lassen. Das kann es ja nicht sein; das kann sicher nicht im Sinne des Gesetzes sein. Die mit solchen Konstrukten beabsichtigten Steueroptimierungen, die durchaus zulässig sein können, sollten nicht mit einer Umgehung des Zwecks des Kollektivanlagengesetzes erfolgen.

Ich möchte Sie also bitten, hier dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-12 | Lexipedia | Lexipedia