Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-09-12

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-09-12

Wortprotokoll

Zuerst zu Artikel 3 Absatz 1 und den entsprechenden Anträgen zum Vertriebsbegriff: Ich möchte Sie bitten, hier bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, das heisst, den Mehrheitsantrag abzulehnen und den Minderheitsantrag anzunehmen. Die vom Ständerat und von der Kommissionsmehrheit beschlossene Formulierung von Artikel 3 Absatz 1 vermischt die Definition des Vertriebs mit der Ausnahmeregelung für qualifizierte Anleger und mit den Bewilligungsvorschriften für den Vertrieb. Der Entwurf des Bundesrates macht eine klare Trennung zwischen Vertrieb und Vermögensverwaltung einerseits und der Qualifikation des Anlegers andererseits. Das ist eine saubere, eine korrekte Trennung. Schliesslich wird in der Version des Bundesrates auch eine Ausnahme von der Bewilligungspflicht für den Vertrieb an beaufsichtigte Finanzintermediäre und Versicherungseinrichtungen gestützt auf Artikel 19 Absatz 1 des Entwurfes gewährt. Wenn Sie die beiden Versionen vergleichen - den Antrag der Mehrheit und den Entwurf des Bundesrates -, sehen Sie unschwer, dass die Regelung, die der Bundesrat vorschlägt, unter systematischem Gesichtspunkt korrekter und klarer ist. Ich möchte Sie bitten, dieser Regelung zu folgen.

Bei Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a, bei den Ausnahmen vom Vertriebsbegriff, möchte ich Sie bitten, dem Minderheitsantrag zu folgen. Wir haben im Ausnahmenkatalog die Beratungsverträge. In der Praxis stellt die Beratung des Kunden gemäss Vertriebsbegriff von Artikel 3 Absatz 1 des Entwurfes des Kollektivanlagengesetzes eine Vertriebshandlung dar. Es wurde gesagt: Die Beratung ist an sich ein klarer Fall von Werbung und damit auch ein klarer Fall von Vertrieb. Das heisst, hier muss der Anlegerschutz spielen. Mit der Formulierung von Absatz 2 Buchstabe a in der Version des Ständerates und der Kommissionsmehrheit kann die Unterstellung unter den Vertriebsbegriff, wie wir sie vorsehen, ohne Weiteres umgangen werden. Ich möchte Sie bitten, auch hier bei einer klaren Regelung zu bleiben und nicht dazu beizutragen, dass dann Umgehungen möglich sind. Ich möchte Sie bitten, hier der Minderheit zuzustimmen.