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AB 133396

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Zu Recht wird jetzt die Überschrift von Artikel 3 geändert. Es geht nicht mehr um öffentliche Werbung, sondern um den Vertrieb. Der Bundesrat hat eine ganz klare Formulierung dafür gefunden, was Vertrieb ist; in Absatz 2 wird dann geregelt, was nicht als Vertrieb gilt. In Absatz 1 steht also: "Als Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen im Sinne dieses Gesetzes gilt jedes Anbieten von kollektiven Kapitalanlagen und jedes Werben für kollektive Kapitalanlagen." Klarer kann man das gar nicht formulieren. Diese Definition ist übersichtlich, sie ist logisch, sie ist klar. Darauf aufbauend geht's dann in den folgenden Artikeln ja auch um eine Bewilligung und um die Überwachung; vor allem auch die Regelung zur Bewilligung in Artikel 19 hängt natürlich davon ab, wie der Begriff "Vertrieb" hier definiert ist.

Wir haben hier eine klare Unterscheidung der Begriffe "Vertrieb", "Vermögensverwalter" und der Anlagequalifikationen, und es ist gesetzessystematisch einfach besser geregelt als in der Version des Ständerates. Deshalb möchte ich Sie bitten, hier dem Bundesrat zu folgen und nicht dem Ständerat.

Ich spreche auch gleich noch für die SP-Fraktion zum Antrag der Minderheit Schelbert zu Absatz 2: Wenn Sie hier Beratungsverträge nicht als Teil des Vertriebes anschauen, dann gefährden Sie die Anlegerinnen und Anleger ganz klar. Für jemanden, der ein Beratungsgespräch macht, ist das eben auch schon Werbung für das entsprechende Angebot. Ich glaube nicht, dass man den Anlegerinnen und Anlegern, die keine Profis sind, erklären kann, dass das kein Vertrieb im Sinne der Definition ist, sondern nur ein Beratungsgespräch. Wenn Sie hier Ausnahmen machen bzw. die Ausnahmen ausdehnen wollen, dann öffnen Sie eine Türe für Umgehungsmöglichkeiten aller Art. Ich finde, dies ist ein zentraler Punkt des Anlegerschutzes, des Kundenschutzes. Daher bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Schelbert, der in der Kommission damals auch vom Bundesrat unterstützt wurde, zuzustimmen, weil Sie hier sonst wirklich eine Umgehungsmöglichkeit schaffen, die in Widerspruch zum Geiste dieser Revision steht.

Ich bitte Sie also, bei diesem Artikel meine Minderheit und die Minderheit Schelbert zu unterstützen.