Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-09-12
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Artikel 10 definiert die Anlegerkategorien, benennt also, wer als qualifizierter Anleger, als qualifizierte Anlegerin gilt. Gemäss Entwurf des Bundesrates sind vermögende Privatpersonen und Anleger mit einem schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag nicht mehr per se qualifiziert. Der Bundesrat nimmt damit Erfahrungen aus der Banken- und Finanzkrise auf. Damit sind wir Grünen einverstanden. Nicht einverstanden sind wir damit, dass sich eine Person einfach als qualifiziert bezeichnen kann und dann auch als qualifizierter Anleger gilt. Wir sind deshalb für den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer.
Der Ständerat aber geht noch weiter als der Bundesrat: Alle, die einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag haben, wären ihm zufolge qualifizierte Anleger. Das halten wir für verfehlt. Irritierend ist, dass in der ständerätlichen Kommission schon wieder mit dem Zückerchen der besseren Rendite gespielt wurde. Das ist gefährlich. Stellen wir uns eine konkrete Gesprächssituation vor: Zuerst wird einem als Kunden der Speck durch den Mund gezogen, und dann soll man erklären, man verstehe von der Sache doch zu wenig. Tatsächlich ist es doch so: Die angebotenen Produkte sind häufig sehr unübersichtlich und schwerverständlich. Transparenz ist oft nicht gegeben. Vieles von dem, was angeboten wird, kann vergiftet sein. Nichtqualifizierte Personen sollen deshalb gehalten sein, in risikoärmere Bereiche zu investieren. Unter diesen Voraussetzungen soll der Gesetzgeber die Leute bis zu einem gewissen Grad auch vor sich selber schützen. Dazu kommt, dass die Anleger vielleicht nicht wissen, ob ihr Anlagefonds von einer Zweigniederlassung verwaltet wird und welcher Aufsicht er untersteht.
In der Kommission wurde zugesichert, dass in der Verordnung noch differenziertere Regelungen getroffen würden. So sollen auch die Fähigkeiten zur Beurteilung berücksichtigt werden, in welche Produkte man investiert. Wir zweifeln, dass sich das sinnvoll organisieren lässt. In diesem Sinne kann ich die Fragen, die Kollege Kaufmann gestellt hat, auch aufnehmen. Wir halten es aber für einfacher und wirkungsvoller, im Gesetz den besseren Schutz vorzuschreiben.
In diesem Sinne, noch einmal, bitten wir Sie, der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu folgen.