AB 133447
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 19, weil er in engem Zusammenhang zu Artikel 13 steht. Ich möchte Sie bitten, hier der Fassung des Bundesrates zuzustimmen. Gemäss seinem Entwurf wird der ausschliesslich an beaufsichtigte Finanzintermediäre und Versicherungseinrichtungen gerichtete Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen von der Bewilligungspflicht ausgenommen. Der Ständerat aber will den Vertrieb ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, die sich ausschliesslich an alle qualifizierten Anleger richten, zulassen, wenn der Vertreiber in der Schweiz oder im Sitzstaat angemessen beaufsichtigt wird. Dabei ist zu bedenken, dass damit in der Schweiz ausländische Kollektivanlagen selbst an Vermögensverwaltungskunden vertrieben werden können - gemäss dem, was Sie jetzt gerade bei Artikel 10 Absatz 3ter beschlossen haben -, ohne dass diese kollektiven Kapitalanlagen der ausländischen Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen oder der Vertrieb in der Schweiz bewilligt sind.
Ich möchte Sie deshalb bitten, nicht dem Ständerat, sondern dem Bundesrat zu folgen.