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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-09-12

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-12

Wortprotokoll

Wenn ich die bundesrätliche Fassung mit jener des Ständerates vergleiche, sehe ich, dass es bei der Organisation tatsächlich darum geht, ob man ein gleichwertiges Gesetz oder eine gleichwertige Aufsicht im [PAGE 1334] Stammland des Vermögensverwalters haben soll. Ich habe in meinen Eingangsvoten bereits klargemacht, dass ich auch nicht sehr glücklich über die Version des Ständerates bin. Das heisst, sie wäre an und für sich schon gut, aber wenn der Bundesrat dann nicht die Konsequenzen zieht, wenn es ein Fehlverhalten gibt wie im Fall von Madoff usw., dann ist dieser Artikel eben - wie soll ich sagen? - ohne Zähne.

Was Absatz 2 betrifft, diese Konglomeratsaufsicht, da bin ich nicht sehr glücklich mit der Formulierung. In der Praxis ist es doch so, dass man grosse Fondsgesellschaften hat, zum Beispiel Fidelity und Capital International. Was genau soll jetzt die Finma kontrollieren? Ist eine Fondsfamilie, die aus verschiedenen Fonds besteht, die eigentlich gar nicht der Fondsgesellschaft gehören, sondern den einzelnen Fondsanteilinhabern, ein Konglomerat? Es ist eigentlich sehr schwer zu fassen, was hier überhaupt gemeint ist. Darum unterstützen wir die Variante des Ständerates, die immerhin einschränkt, dass internationale Standards eine solche Aufsicht verlangen müssen.

Es ist auch unklar, was dann eigentlich kontrolliert werden müsste, ob das die Rechnungslegung oder die Solvenz und Liquidität der Fondsgesellschaft sind oder ob es um die Corporate Governance geht. Es ist hier gar nicht umschrieben, was unsere Finma dann eigentlich machen sollte. Ich halte an der Variante Ständerat fest, obwohl ich, wie gesagt, überhaupt nicht glücklich darüber bin, wie Artikel 18 formuliert ist. Aber ich kann Ihnen auch keinen klügeren Vorschlag machen.