preparatory:AB 133466
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Artikel 18 bestimmt, wer in der Schweiz Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen sein kann. Die Diskussion in der Kommission entspann sich über die Frage, welche Anforderungen an ausländische Zweigniederlassungen zu stellen seien. Seltsamerweise hat der Ständerat eine Formulierung beschlossen, der zufolge die in der Schweiz wirkenden ausländischen Vermögensverwalter die für schweizerische Vermögensverwalter geltenden Anforderungen unter Umständen nicht erfüllen müssen. Den wichtigen Unterschied macht ein Wort aus: Der Bundesrat beantragt, dass ausländische Vermögensverwalter "gleichwertigen" Anforderungen zu genügen haben, der Ständerat würde es aber bei einer "angemessenen" Regelung belassen.
Es ist nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines besseren Anlegerschutzes, die für die Version des Bundesrates spricht. Ich denke, sie liege auch im Interesse der schweizerischen Vermögensverwalter. Diese müssten sonst strengeren Auflagen genügen. Eine solche Ungleichheit erachten wir als unverständlich.
Wir bitten Sie, der Minderheit Birrer-Heimo und damit dem Bundesrat zuzustimmen.
Bei Absatz 2 wollen der Ständerat und die Kommissionsmehrheit die Aufsichtskompetenz der Finma von internationalen Standards abhängig machen. Damit würde die Zuständigkeit der Finma relativiert. Diese wiederum ist an die Bestimmungen dieses Gesetzes gebunden.
Auch hier empfehlen wir, die Minderheit Birrer-Heimo und damit den Bundesrat zu unterstützen.