Joder Rudolf · Nationalrat · 2012-09-12
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-12
Wortprotokoll
Es geht hier um die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, den 4. Abschnitt zu streichen. Mit einem neuen Artikel 45a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) soll der Bundesrat neu die Möglichkeit erhalten, Direktoren oder Direktorinnen von Ämtern oder Gruppen, die für wichtige Aufgabenbereiche eines Departementes verantwortlich sind, als Staatssekretäre oder Staatssekretärinnen einzusetzen. Die Staatssekretäre und die Staatssekretärinnen sollen die Departementsvorsteher unterstützen und entlasten - so heisst es im Entwurf -; dies namentlich im Verkehr mit dem Ausland.
Bereits nach geltendem Recht und ohne diesen neuen 4. Abschnitt haben wir heute vier permanente Staatssekretäre. Vorübergehend haben wir zusätzlich eine Vielzahl von Personen, denen gemäss Artikel 46 des geltenden RVOG der Titel eines Staatssekretärs für die Teilnahme an einer Konferenz oder einer Verhandlung im Ausland zuerkannt werden kann. Neu sollen nun weitere Amtsdirektoren und Amtsdirektorinnen permanent den Titel "Staatssekretär" erhalten, und zwar in unbestimmter Zahl und nicht nur in Verbindung mit Aufgaben betreffend den Verkehr mit dem Ausland. Es geht also nicht um die gesetzgeberische Nachführung des Status quo, sondern um eine Erhöhung der Anzahl Staatssekretäre, um eine Erweiterung von deren Aufgaben, wobei alles sehr unbestimmt, sehr offen bleibt.
Die Minderheit lehnt diesen Vorschlag ab, weil wir nicht am Schluss auf diese Weise das Zweikreisemodell - der erste Kreis wäre der Bundesrat, der zweite Kreis wären die Staatssekretäre - durch die Hintertüre einführen wollen. Die Vorlage bringt auch kaum Entlastungen für den Bundesrat. Wenn wir dem Bundesrat nicht erlauben, sich an Kommissionssitzungen vertreten zu lassen, wie das die Mehrheit der Kommission ja vorschlägt, hält sich die Möglichkeit der Entlastung mit dieser Vorlage in sehr engen Grenzen.
Zusätzlich stellt sich die Frage, wie man einen Bundesrat entlasten kann, wenn man einfach einem Amtsdirektor den Titel eines Staatssekretärs verleiht. Der Bundesrat kann vor allem entlastet werden, indem man dem Amtsdirektor zusätzliche, neue Aufgaben überträgt, und dazu benötigt er nicht zwingend den Titel eines Staatssekretärs.
Mit dem geltenden Recht konnten bis jetzt vier Staatssekretäre ernannt und vier Staatssekretariate geschaffen werden. Es ist absolut rätselhaft, warum für den fünften Staatssekretär und allenfalls weitere Staatssekretäre plötzlich eine neue Rechtsgrundlage notwendig sein soll. Offenbar will man deren Zahl eben doch deutlich erhöhen.
Die bestehende Rechtsgrundlage genügt, gesetzliche Anpassungen sind nicht notwendig. Der Antrag meiner [PAGE 1312] Minderheit will erreichen, dass das Parlament einigermassen die Kontrolle über diese Staatssekretäre und deren Aufgaben behält.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.