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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2012-09-12

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-12

Wortprotokoll

Am 1. August sind der Ständeratspräsident und ich hier in diesem Saal gewesen, und wir haben uns den Fragen des Volkes gestellt. Der Nationalfeiertag, der 1. August, ist historisch gesehen eher mythisch. Es ist nicht bewiesen, was am 1. August 1291 genau passierte.

Der 12. September 2012 ist aber ein ganz spezieller Tag. Heute vor 164 Jahren, am 12. September 1848, haben unsere Vorgänger an der Tagsatzung der Eidgenossenschaft, nach einer erfolgreichen Volksabstimmung, die erste Bundesverfassung in Kraft gesetzt. Ich werde Ihnen jetzt einige historische Daten nennen. Das wird heute Morgen auch mein Kollege im Ständerat tun. All jene, die hier sind, haben das Privileg, dies zu hören.

Mit der Verfassung von 1848 wurde der Grundstein für den Bau des modernen Bundesstaates gelegt - ein Grundstein für die Entwicklung unserer Schweiz. Heute trägt uns dieses Fundament sicher und zuverlässig. Wie es aber mit Grundsteinen häufig geschieht, werden sie im Laufe der Zeit gerne vergessen und verschwinden aus dem Blickfeld derjenigen, die tagtäglich darauf aufbauen und darauf stehen.

Es ist für uns als Volksvertreter und Volksvertreterinnen wichtig, uns an dieses zentrale Ereignis der Schweizer Geschichte zu erinnern und es zu würdigen. Gerade mir als Thurgauer ist dies ein besonderes Anliegen, war es doch der Kanton Thurgau, der bereits 1831 auf die Schaffung eines Bundesstaates drängte und auch in den folgenden Jahren immer an vorderster Front für eine Bundesverfassung kämpfte. Unter der redaktionellen Leitung des freisinnig-liberalen Thurgauers Johann Konrad Kern aus Weinfelden wurde die erste Bundesverfassung in nur drei Monaten entworfen.

Was 1848 geschaffen wurde, beeindruckt auch heute noch. Der Schaffung des Bundesstaates war eine erbitterte politische Auseinandersetzung vorausgegangen, die im Sonderbundskrieg gegipfelt hatte. Obschon die Eidgenossenschaft also scheinbar in Sieger und Verlierer geteilt war, gelang es mit der Verfassung von 1848, einen grossen Kompromiss zu schaffen, der es möglich machte, dass die historischen Gegner gemeinsam und konstruktiv unser Land aufbauten und weiterentwickelten. Statt einer einseitigen Siegerverfassung wurde ein austariertes System geschaffen, das die Interessen der unterschiedlichen Landesteile, der Konfessionen, der Sprachen, der politischen Strömungen, der Föderalisten und der Zentralisten, von Stadt und Land aufnahm und berücksichtigte. Unser Zweikammersystem, der Föderalismus und unser kollegiales Regierungssystem basieren auf diesem Kompromiss. Es war eine Politik intensiver Auseinandersetzung, die am Schluss in den Ausgleich mündete, eine Art des Politisierens, die uns seither zutiefst prägt.

Auch in anderer Hinsicht war die Verfassung von 1848 modern und zukunftsweisend: In einem absolutistisch geprägten Europa führte ein kleines Land das allgemeine Wahlrecht ein - zumindest einmal für Männer - und schuf erste Volksrechte. An der Urne und nicht mehr mit Waffen sollten künftig die Geschicke der Schweiz entschieden werden. Die Schweiz wurde zum demokratischen Vorbild in Europa und schuf sich damit Bewunderer, aber auch starke Feinde. Mit Selbstbewusstsein auf der einen und diplomatischem Geschick auf der anderen Seite mussten sich die Schweiz und ihre neuen Institutionen in einem widrigen internationalen Umfeld behaupten.

Mit dem Ende der Binnenzölle und der Einführung einer einheitlichen Währung wurde vor über 160 Jahren auch die Grundlage für die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz gelegt.

Ein Blick auf die bewegte Geschichte unserer Nachbarländer genügt, um uns der Qualität der Verfassung von 1848 und der politischen Weitsicht unserer Vorfahren bewusst werden zu lassen. Selbstverständlich gibt es eine Vielzahl von Gründen dafür, dass die Schweiz von Kriegen verschont wurde, dass wir eine beispielhafte wirtschaftliche und soziale Entwicklung durchliefen, dass wir eine schon fast unglaubliche Stabilität geniessen. Aber die Bundesverfassung von 1848 ist sicher einer dieser Gründe. Die Tatsache, dass die Verfassung seit 1848 nur zweimal, nämlich 1874 und 1999, totalrevidiert wurde, unterstreicht dies. 1848 wurde eine moderne Verfassung geschrieben. Zu einer modernen und tragfähigen Verfassung und einer zukunftsorientierten Politik gehörten und gehören auch heute die ständige Erneuerung, das Hinterfragen und die mutige Weiterentwicklung der Grundlagen unseres Staates; dazu gehören im internationalen Kontext Neutralität, Engagement, Selbstbewusstsein und - immer wichtiger - Diplomatie.

In grossem Respekt vor den Leistungen und - ich brauche dieses etwas altmodische Wort bewusst - der Weisheit unserer Vorfahren und unserer Vorgänger als Politiker möchte ich heute deshalb an die Verfassung von 1848 und an die Schaffung der modernen Schweiz erinnern. Wir sollten uns nicht auf den Lorbeeren unserer Vorgänger ausruhen, sondern unsere Vorgänger als Beispiel nehmen, uns immer wieder an ihnen orientieren und uns weiterentwickeln.

Anregungen zum Gedenken an die Bundesverfassung von 1848 hat auch unser Ratskollege Hans-Jürg Fehr gegeben. Er hat nämlich dem Büro einen Brief geschrieben, man solle den 12. September in der Herbstsession dazu nutzen, sich wieder einmal bewusst zu machen, was damals geleistet wurde. Vielen Dank für diesen Tipp. (Beifall)

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