Leumann Helen · Ständerat · 2009-05-28
Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-28
Wortprotokoll
Im Bereich des Eidgenössischen Finanzdepartementes interessierte der Stand der Regierungs- und Verwaltungsreorganisation aus Sicht EFD, insbesondere betreffend Grenzwachtkorps und Sicherheitsdepartement. Welche Arbeiten werden ausgeführt, welche Ziele hat sich der Bundesrat gegeben, und wie sieht der Zeitplan aus? Wird das Projekt eines Sicherheitsdepartementes, das das Grenzwachtkorps beinhaltet, weiterverfolgt, und würden sich durch ein solches Sicherheitsdepartement Ressourcenprobleme im Bereich des Grenzwachtkorps einfacher lösen lassen? Die Schaffung eines Sicherheitsdepartementes mit oder ohne Einbezug des Zolls und der Grenzwacht hatte während einiger Zeit grosse Aktualität. Insbesondere im VBS fragte man sich, wie der Sicherheitsbegriff zu definieren sei und ob die Geschehnisse an der Grenze auch dazuzuzählen seien.
Das Grenzwachtkorps ist ein zentraler Teil der Zollverwaltung. Diese muss einerseits Personen- und Warenkontrollen vornehmen. Die Zollverwaltung macht aber andererseits auch das Inkasso oder bereitet es für den Bund vor, weil nämlich die Einfuhr und die Mehrwertsteuer über den Zoll abgewickelt werden. Es geht hier um 15 Milliarden Franken. Es ist die Zollverwaltung, die für den ganzen Ablauf verantwortlich ist.
Mit Schengen/Dublin haben diese Aufgaben an Bedeutung gewonnen, denn die Synergien im Bereich der Migration erlauben neue Zusammenarbeiten. Werden bei Personenkontrollen unerlaubte Grenzübertritte festgestellt oder Straftaten ermittelt, ist die Zusammenarbeit von Zoll und Grenzwacht mit den Justizorganen der Kantone entscheidend. In der Tat hat der Bund bezüglich Zoll und Grenzwacht heute mit allen Grenzkantonen bilaterale Verträge. Für Zollvergehen im Sinne des Zollgesetzes ist der Zoll zuständig, das VBS hat hier keine Zuständigkeiten. Mit der neuen Doktrin arbeitet das Grenzwachtkorps im Jura und im Tessin im Zwischengelände zum Teil unregelmässig und bei Nacht. An den Zollstationen gibt es fast jeden Tag Gewaltübergriffe, und es werden jeden Tag Leute arretiert. Wir stellen an der Grenze bis zu 40 000 Straftaten pro Jahr fest.
Der Schutz der Zöllner muss aber gewährleistet werden, was mit der Armee nicht vorstellbar ist. Es ist jedoch wichtig, dass die Zöllner und Grenzwächter ihrem Auftrag entsprechend und zum Selbstschutz bewaffnet sind; sie sollen primär Zoll- und Grenzwachtaufgaben erfüllen. Es gibt deshalb zwei Linien in der Zusammenarbeit. Die eine Linie geht zu den Kantonen; das ist mit 14 Verträgen geregelt und funktioniert gut. Eine Sondersituation gibt es im Kanton Zürich wegen des Flughafens, eine andere ergab sich bei den internationalen Zügen. Die andere Linie geht zum Bundesamt für Migration. Bei unerlaubten Einwanderungen oder Grenzüberschreitungen ist es Sache des Bundesamtes für Migration festzustellen, um welche Nationalitäten es sich handelt. Das Bundesamt für Migration gehört zum EJPD und nicht zum VBS. Deshalb sind das Fedpol, das Bundesamt für Migration und die Kantone die eigentlichen Partner des Zolls.
Weil das Grenzwachtkorps schon seit einigen Jahren Unterbestände hat, gleicht die Armee das mit ihrer Unterstützung im Bereich Logistik aus, z. B. mit Transporten oder Aufgaben an der Grenze, die mit Bauten zu tun haben; das sind aber nicht ausgebildete Grenzwächter. Auch mit dem VBS hat das EFD einen Vertrag, der diese Zusammenarbeit regelt. Der Zoll wendet an der Grenze etwa 150 Gesetze und Verordnungen an; die Zöllner und Grenzwächter müssen dafür ausgebildet werden, damit sie wissen, wie damit umzugehen ist. Auf die Bildung eines Sicherheitsdepartementes allein unter dem Aspekt Zoll und Grenzwacht sollte man verzichten.
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat zur Eidgenössischen Zollverwaltung eine Inspektion laufen. Sie wird sich in diesem Rahmen mit diesem Bereich vertieft auseinandersetzen. Sie werden zu gegebener Zeit wieder davon hören.
Der zweite Bereich, den ich zu vertreten habe, ist der Bereich Bildung im EVD. Unter Ziel 2 des Bundesrates fällt auf, dass die Botschaft zur Finanzierung der offiziellen Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU in den Jahren 2009-2013 nicht wie geplant im Berichtsjahr verabschiedet werden konnte. Gemäss Bundesrat nahmen die Verhandlungen zum Abkommen über die Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme mit der EU mehr Zeit in Anspruch als geplant. Die Botschaft soll aber im Herbst 2009 an das Parlament überwiesen werden. Auch konnten die Vernehmlassung und die Botschaft zu einem Weiterbildungsgesetz nicht wie geplant im Jahr 2008 durchgeführt bzw. verabschiedet werden.
Zur Klärung der Stossrichtung der künftigen Weiterbildungspolitik hatte der Bundesrat von den beteiligten Departementen zusätzliche Analysen angefordert. Der daraufhin erarbeitete Bericht zeigte noch Abklärungsbedarf auf, sodass der Bundesrat am 25. März dieses Jahres beim EVD und beim EDI ein Aussprachepapier in Auftrag gab. Dieses soll Ende 2009 vorliegen. Es geht um die Erarbeitung eines Rahmengesetzes. Es ist aber nicht einfach, über 50 Gesetze und die Vergabe von 600 Millionen Franken neu zu organisieren. Auch staatspolitische Fragen sind zu klären. Es wurde eine Expertengruppe eingesetzt, um diese systematischen und institutionellen Fragen zu beantworten. Hier hat sich doch eine wesentliche Verzögerung ergeben. Das Parlament möchte wissen, in welche Richtung es gehen wird.
Was das Bildungsdepartement betrifft: Gemäss Frau Bundesrätin Leuthard sind die Wünsche des Parlamentes bekannt, und der Bundesrat wird sich selber organisieren. Es wird vorderhand auf eine Änderung verzichtet, und die heutige Aufteilung der Bildungs- und Forschungsfragen zwischen EDI und EVD soll so belassen werden. Das gilt nicht auf ewig, aber im Moment möchte der Bundesrat diese Lösung beibehalten. Die nächste gemeinsame Botschaft wird das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) betreffen; sie wird im Sommer unterbreitet.
Verzögerungen gab es auch bei den EU-Programmen. Die gegenseitige Diplomanerkennung ist noch immer ein schwieriges Unterfangen. In gewissen Ländern herrscht das duale Berufsbildungssystem vor, in einer Mehrheit der EU-Länder das angelsächsische System, das nur auf schulische Bildung setzt. Die Bewertung, das heisst, welche Ausbildung wie viele Punkte bekommt, erweist sich deshalb als relativ schwierig. Es gibt bereits einen bilateralen Vertrag. Das Thema wurde im Rahmen der Personenfreizügigkeit wieder aufgenommen. Dasselbe gilt für die Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogramme der EU und deren Finanzierung. Das Programm ist vor allem auf EU-bedingte Diskussion zurückzuführen. Es kommt zwar nächstens in den Bundesrat, hat aber mit der Verwaltung selber nichts zu tun.