Lexipedia

preparatory:AB 133588

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-16

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage der Aufsichtsabgabe. Der Nationalrat hat ja nach eingehender Diskussion und Prüfung mit 124 zu 62 Stimmen, also mit einer satten Zweidrittelmehrheit, entschieden, auf diese Abgabe zu verzichten und entsprechend dann diese Kosten über den Bund zu finanzieren.

Die Gründe des Bundesrates haben Sie gehört; Herr Bundesrat Leuenberger hat vorhin auch darauf hingewiesen. Das Parlament kritisierte den Bundesrat immer wieder dafür, dass der Kostendeckungsgrad in diesem Bereich zu tief sei. Das ist ein Grund für diese Erhöhung. Dann geht es um das Problem der Personalaufstockung. Wir teilen die Meinung des Bundesrates, dass sie aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Wenn wir jetzt allenfalls diese Aufsichtsabgabe nicht genehmigen, dann heisst das nicht, dass man dieses Personal nicht anstellen soll. Dann sind es natürlich auch finanzpolitische Gründe, die den Bundesrat zu seinem Antrag geführt haben, der einen Kostendeckungsgrad von 40 bis 60 Prozent hätte bringen sollen.

Der Nationalrat vertritt die Auffassung, dass die Kosten nicht über diese Aufsichtsabgabe zu finanzieren seien. Er kritisiert [PAGE 673] den komplizierten Schlüssel, das komplizierte Verfahren zur Festlegung, und er macht auch Wettbewerbsgründe dafür geltend, weshalb auf diese Aufsichtsabgabe zu verzichten sei.

In unserer Kommission gingen wie im Nationalrat die Meinungen auseinander. Aber wir vertraten dann in der Abstimmung bei einem Verhältnis von 7 zu 4 Stimmen die Auffassung, dass wir dem Nationalrat folgen sollten. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Entscheid des Nationalrates sehr klar war, und es hier kaum sinnvoll ist, eine Differenz zu schaffen.

Deshalb beantrage ich Ihnen, dem Nationalrat zu folgen.