preparatory:AB 133593
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-16
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten. Wir sind Zweitrat. Der Nationalrat hat die Vorlage ebenfalls einstimmig verabschiedet, was darauf hinweist, dass wir es mit einer weitgehend unbestrittenen Vorlage zu tun haben. Ich beschränke mich beim Eintreten deshalb auf einige wenige Aspekte, insbesondere auf jene, bei welchen wir bzw. der Nationalrat vom Bundesrat abweichen.
Es ist vorgesehen, die Gesamtrevision der Luftfahrtgesetzgebung in zwei Etappen durchzuführen; hier befassen wir uns mit der ersten Etappe. Bei dieser Teilrevision werden Leitsätze des Berichtes aus dem Jahr 2004 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz umgesetzt. Weiter werden präzisierende Rechtsgrundlagen für die Aufsichtstätigkeit des Bazl geschaffen, und das Luftfahrtgesetz wird an das heutige rechtliche Umfeld angepasst. Zugleich ersucht der Bundesrat das Parlament um die Ermächtigung, gemäss Beschluss des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in den Anhang zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EG zu übernehmen.
Aus der Sicht der Kommission sind einleitend folgende Bemerkungen anzubringen: Das im Frühjahr durch den Nationalrat verabschiedete Gesetz passt die Grundlagen für die Aufsichtstätigkeit des Bazl an. Dieses soll um 24 Stellen [PAGE 671] aufgestockt werden; diese Aufstockung ist grundsätzlich unbestritten. Zur Finanzierung dieser Stellen wollte der Bundesrat eine Aufsichtsabgabe einführen, der Nationalrat lehnt diese jedoch ab. Wir sind mit 7 zu 4 Stimmen dem Nationalrat gefolgt, wollen also ebenfalls keine Aufsichtsabgabe. Das wird in der heutigen Debatte ein Diskussionspunkt sein.
Weiter wird ein neues Konzept für die Finanzierung der Flugsicherung eingeführt: Die heutige Quersubventionierung zwischen Landesflughäfen und anderen Flugplätzen wird aufgehoben, die Stellung von Skyguide wird gestärkt, die Ertragsausfälle aus dem Ausland werden durch Abgeltungen des Bundes ausgeglichen.
Bezüglich Ausbildung will der Bundesrat die Schweizerische Luftverkehrsschule aufheben. Der Nationalrat hat dabei eine Bestimmung eingeführt, gemäss welcher der Bund weiter für die Aus- und Weiterbildung sowie die Forschung und die Entwicklung neuer Technologien zuständig sein soll. Unsere Kommission schliesst sich dieser Auffassung an, ist aber der Ansicht, dass die Anerkennung der Aviatikberufe nicht im Luftfahrtgesetz, sondern im Berufsbildungsgesetz geregelt werden soll.
In der Gesamtabstimmung empfahl die Kommission dem Ständerat mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten. In diesem Sinn bitte ich Sie ebenfalls einzutreten.