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Niederberger Paul · Ständerat · 2010-06-16

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-16

Wortprotokoll

Bei Artikel 108a beantrage ich Ihnen, die Fassung des Nationalrates ins Gesetz aufzunehmen. Ich mache die Begründung zu allen drei Absätzen insgesamt:

Zu Absatz 1: Häufig begründet das Bazl neue Verordnungen und Erlasse und insbesondere die enge Auslegung der europäischen Luftfahrtvorschriften mit dem Hinweis auf den Bericht des Bundesrates über die Luftfahrt der Schweiz. In diesem Bericht aus dem Jahr 2004 wird erwähnt, dass die Schweiz einen im europäischen Vergleich hohen Sicherheitsstandard erreichen will. Zum Zeitpunkt, als der Bericht verabschiedet wurde, stand es mit der Sicherheit im Luftfahrtsystem Schweiz tatsächlich nicht überall zum Besten. Zwischenzeitlich wurden jedoch sehr viele sicherheitsrelevante Massnahmen umgesetzt. Die europäischen Luftfahrtvorschriften werden in der Schweiz mit letzter Konsequenz und ohne Rücksicht auf Kosten eingehalten. Als Beispiel sei hier auf die einseitig verordnete Einführung von Safety-Management-Systemen für alle Schweizer Produktions- und Unterhaltsbetriebe hingewiesen. Solche Betriebe gibt es in der Schweiz sehr viele. Es sind über 90 mit insgesamt etwa 2800 hochwertigen Arbeitsplätzen. Einer dieser Produktions- und Unterhaltsbetriebe ist auch in meinem Wohnkanton Nidwalden ansässig. Die Europäische Sicherheitsagentur hat diesbezüglich noch nicht einmal Weisungen erteilt, geschweige denn einen Umsetzungsplan erstellt. In der Zwischenzeit hat die Schweiz längst den angestrebten hohen Sicherheitsstandard erreicht. Es bedarf deshalb in absehbarer Zeit keiner zusätzlichen und einseitig verordneten Vorschriften mehr.

Der Sprecher der Kommission hat auch auf die Verordnung EG Nr. 216/2008 hingewiesen, welche für die Schweiz seit dem Beitritt zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) ebenfalls Gültigkeit hat. Dort wird ja ausdrücklich verlangt, dass von den gemeinsamen Standards nur in aussergewöhnlichen Situationen abgewichen werden darf, um die Sicherheit zu gewährleisten. Mit dem Abweichen von europäischen Standards wird nur Unsicherheit geschaffen. Dies wäre letztendlich der Sicherheit als Ganzem abträglich. Zudem könnten diese Massnahmen von anderen EASA-Mitgliedstaaten infrage gestellt werden. Dies wiederum würde der Harmonisierung der europäischen [PAGE 675] Luftfahrtgesetzgebung zuwiderlaufen. Die Anerkennung von schweizerischen Luftfahrtunternehmen könnte gefährdet werden.

Die Fassung des Nationalrates trägt dem heutigen Stand der Sicherheit in der Schweiz und der EG-Grundverordnung vollumfänglich Rechnung. Es bedarf daher keiner weiteren schweizerischen Vorschriften.

Zu Absatz 2: Allein dessen Formulierung ist meines Erachtens nicht annehmbar: "Er" - da ist der Bundesrat gemeint - "kann technische Normen bezeichnen, bei deren Einhaltung vermutet wird, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt sind." Das Wort "vermutet" muss eigentlich aufhorchen lassen. Tatsache ist, dass die europäischen Normen heute in vielen Fällen bereits weiter gehen als zum Beispiel die weltweit anerkannten US-amerikanischen Standards. Daher ist sichergestellt, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen längst abgedeckt sind. Der Begriff "vermutet" öffnet dem Bundesrat Tür und Tor, um irgendwelche Standards und Vorschriften ohne hinreichende Begründungen oder wissenschaftliche Fakten einzuführen. Einseitig von der Schweiz verordnete und über die europäischen Normen hinausgehende Standards verursachen unnötige Kosten und verschlechtern somit die Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Unternehmen. Wenn Notsituationen entstehen, dann besteht ja immer die Möglichkeit, spezielle Regelungen und Vorschriften zu erlassen.

Deshalb bitte ich Sie, auch hier dem Nationalrat zu folgen.

Zu Absatz 3: Der Erlass technischer und administrativer Vorschriften sowie luftfahrtspezifischer Normen war immer dem Bazl übertragen. Da der Erlass von zusätzlichen, über die europäischen Normen hinausgehenden Standards nicht nötig ist, kann dieser Absatz ersatzlos gestrichen werden.