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preparatory:AB 133640

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-16

Wortprotokoll

Ich freue mich darüber, heute Morgen auch eine bedeutende Vorlage hier vertreten zu können. Nachdem sich aber alle staatstragenden Parteien für Eintreten ausgesprochen haben, werde ich mich kurzhalten. Ich werde mich anlässlich der Eintretensdebatte auf zwei wichtige Punkte beschränken und mich dann nachher bei der Detailberatung nicht mehr äussern, ausser es werde gewünscht.

Vorerst zur Ausgangslage: Am 28. Mai dieses Jahres haben Sie mit 21 zu 8 Stimmen die Kommission beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, um die Fahrradnummer abzuschaffen. Die nationalrätliche Kommission hat dem Vorhaben mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt; es ist hierfür also der einheitliche Wille sowohl des Ständerates als auch vonseiten des Nationalrates festzustellen. Für die Kommission war von Anfang an klar, eine konsequente Lösung erarbeiten zu wollen: Entweder schafft man die Fahrradnummern ab oder eben nicht. Zwischenlösungen machen keinen Sinn. Trotzdem müssen im Zusammenhang mit einer Aufhebung einige Fragen geklärt werden; ich beschränke mich bei den Ausführungen auf zwei Fragen, nachdem Sie von der Kommission einen ausführlichen Bericht erhalten haben und im Besitz der zustimmenden Stellungnahme des Bundesrates sind.

1. Zu den Fragen der Haftpflicht: Mit dem Wegfall der Fahrradnummern entfällt auch die obligatorische Versicherung. Das ist deshalb nicht so schwerwiegend, weil heute rund 90 Prozent der Bevölkerung über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen. Zur Absicherung für jene, die über keine Haftpflichtversicherung verfügen, sieht der Entwurf die Pflicht des nationalen Garantiefonds vor, durch Fahrräder verursachte Schäden zu decken, wenn niemand sonst für den Schaden aufkommt. Bagatellschäden sind von dieser Hilfe ausgenommen. Der Bundesrat hat nun hier eine Ergänzung beantragt; Sie finden sie auf Seite 10 der Fahne. Die Kommission beantragt Ihnen, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen. Wir haben das so miteinander abgesprochen.

2. Zu den Abgrenzungen: Die vorgeschlagene Abschaffung der Velovignette hat auch Auswirkungen auf den Motorfahrzeugbereich, weil die Velovignette heute auch für Motorfahrzeuge mit geringer Motorkraft und Geschwindigkeit verwendet wird. Dazu gehören Invalidenfahrstühle mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 10 Stundenkilometern, Motorhandwagen - motorisierte Einachser, die von einer zu Fuss gehenden Person geführt werden -, Leichtmotorfahrräder und anderes mehr. Es gibt in diesem Bereich immer wieder neue Produkte auf dem Markt. In Anbetracht dieser Situation soll der Bundesrat in der Verordnung festhalten, welche Fahrzeuge befreit und welche den Motorfahrrädern gleichgestellt werden sollen. Das ist eine praktikable Lösung. Dies im Gesetz zu regeln, wäre nicht möglich.

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass alle politischen Parteien und eine klare Mehrheit der Kantone die Vorlage befürworten. Abgelehnt wird sie von den Verkehrsverbänden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und diese unverändert zu beschliessen und dann dem Nationalrat zuzuführen.