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Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-16

Wortprotokoll

Die Minderheit geht davon aus, dass diese Agglomerationsprogramme, verteilt auf zwanzig Jahre, mit je 300 Millionen Franken realisiert werden, und dann kommt man in etwa auf die Zahlen, die hier dargelegt wurden. Nun ist es aber so, dass wir bereits beim Start dieses Infrastrukturfonds grössere Programme aufgegleist haben und die Prioritäten heute eben anders sind, als das in zwanzig Jahren zu realisieren. Deshalb kann man jetzt diese Verteilung nicht mehr auf dieser Basis vornehmen. Wichtig ist, dass der Gesamtplafond - der Bundesrat hat das in seinem Bericht auch deutlich dargestellt - aufrechterhalten wird.

In Bezug auf die Kompensierung habe ich dargelegt, dass bei dem von uns beantragten Betrag eine Frist von sechs Jahren besteht, die allenfalls in besonderen Fällen - das Finanzdepartement bestreitet, dass es zu besonderen Fällen kommen kann - allenfalls auch verlängert werden könnte. Aber ich habe auch deshalb sehr deutlich gemacht, dass wir in zwei bis drei Jahren eine Vorlage über diese Verkehrsfinanzierung mit Mehreinnahmen auf dem Tisch haben müssen. Dann haben wir noch in dieser Zeit Möglichkeiten, über die Kompensationen zu diskutieren. Sie sind nicht nur fixiert auf das Konsolidierungsprogramm.

Für mich sind diese 300 Millionen überholt, und auf dieser Basis kann man diese Kredite nicht sprechen. Unsere Logik ist die folgende: Wir hatten im Jahre 2002 bei der Schaffung des Infrastrukturfonds eine Reserve von 3,45 Milliarden Franken, und der Infrastrukturfonds wurde ja auch geschaffen, weil man damals sagte, die zweckgebundenen Mittel für den Strassenverkehr müssten auch in den Strassenverkehr fliessen. Damals haben wir nur 2,6 Milliarden Franken freigegeben, weil wir noch eine Reserve behalten wollten. In der Zwischenzeit ist ja diese Reserve auf 2,8 Milliarden angewachsen, und es macht jetzt Sinn, die Gelder, die wir seit 2002 zurückbehalten, dem Infrastrukturfonds zuzuweisen. Ich muss Ihnen allerdings sagen: Auch diese 850 Millionen - wir sind bewusst nicht höher gegangen, weil da dann andere Kompensationsmechanismen spielen - sind ein bescheidener Betrag, wenn man die Probleme lösen will, die wir heute diskutiert haben. Ich habe darauf hingewiesen: Stau verursacht volkswirtschaftliche Schäden von 1,6 Milliarden Franken. Die Lösung dieser Probleme ist absolut dringlich. Deshalb sehe ich eigentlich keinen Grund, einen anderen Betrag als den von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen zu beschliessen, was übrigens auch vom Bundesrat unterstützt wird.

Ich bitte Sie auch hier, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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