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Hess Hans · Ständerat · 2010-06-16

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-16

Wortprotokoll

Wie Sie der Fahne entnehmen können, beantragt Ihnen die Minderheit, aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr eine ausserordentliche Einlage in den Infrastrukturfonds von 570 statt von 850 Millionen Franken vorzunehmen. Die Minderheit lässt sich von der Überlegung leiten, dass Bundesrat und Parlament bei der Erarbeitung des Infrastrukturfondsgesetzes (IFG) im Jahr 2006 von einem durchschnittlichen jährlichen Betrag von 300 Millionen Franken für den Agglomerationsverkehr ausgegangen sind. Wie die Finanzstatistik zeigt, wird dieser Betrag in den Jahren 2008 bis 2014 weit übertroffen. Damit werden zum Teil die bereits bei der Inkraftsetzung des IFG in Ausführung begriffenen Projekte N2 in Lausanne, Ceva Genf und Durchmesserlinie Zürich sowie die von den Kantonen angemeldeten und vom Parlament als dringlich erklärten Projekte mitfinanziert. Die Finanzplanung des Bundes sieht für das Jahr 2015 den Betrag von 293 Millionen, für 2016 den Betrag von 70 Millionen und für 2017 den Betrag von 200 Millionen Franken vor. Damit ergibt sich im Vergleich mit den jährlich vorgesehenen durchschnittlichen 300 Millionen eine Gesamtdifferenz von 337 Millionen Franken. Rechnet man die Mehrwertsteuer und die mutmassliche Teuerung hinzu, ergibt sich nach Angaben des Astra ein Fehlbetrag von 570 Millionen Franken.

Mit ihrem Antrag will die Minderheit sicherstellen, dass für die Realisierung der Agglomerationsprojekte über die ersten Jahre der zwanzigjährigen Finanzierungsperiode hinweg eine jährliche Mindestsumme von 300 Millionen Franken zur Verfügung steht. Die Minderheit trägt mit ihrem Antrag dem Umstand Rechnung, dass mit der Einführung der Ergänzung der Schuldenbremse die ausserordentliche Einlage in den Infrastrukturfonds vollumfänglich im Bundeshaushalt kompensiert werden muss. Der jährliche Betrag würde dem Amortisationskonto belastet. Der Fehlbetrag müsste innert sechs Jahren durch Einsparungen im ordentlichen Haushalt kompensiert werden, was in Anbetracht des vom Bundesrat bereits angekündigten Konsolidierungsprogramms von jährlich 1,5 Milliarden Franken einen weiteren Einsparungsbedarf von 150 bis 200 Millionen Franken ausmachen würde.

Herr Büttiker hat darauf hingewiesen: Auch wenn zurzeit noch offen ist, wo dieser Betrag kompensiert werden kann, ist aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Mai 2010 - ich verweise hier auf Seite 3436 - klar, dass ein erheblicher Anteil wiederum vom Bereich Verkehr erbracht werden müsste. Davon wäre mit einiger Wahrscheinlichkeit der Unterhalt der Infrastruktur betroffen. Mit dem um den von der Minderheit vorgeschlagenen um 280 Millionen Franken geringeren Betrag wird dieser Nachteil zumindest teilweise verringert. Gleichzeitig kann gesichert werden, dass beim Agglomerationsverkehr der Beitrag auf dem geplanten Niveau von jährlich 300 Millionen Franken gesichert werden kann.

Frau Diener hat die Erwartung geäussert, dass ich meinen Antrag zurückziehe. "Was sich zweitet, das drittet sich" - aber dieses Mal ist das nicht der Fall. Ich bin nämlich sehr gespannt darauf, ob dann, wenn zu irgendeinem späteren Zeitpunkt wieder darüber diskutiert werden muss - jetzt zitiere ich auch aus der Botschaft -, bei der sozialen Wohlfahrt, bei der Bildung, bei der Forschung, bei der Entwicklungshilfe und bei der Landwirtschaft gespart werden wird. Ob sich die gleichen Leute dann für Sparen einsetzen werden, die heute für den höheren Betrag sind, und sagen werden: "Ja, wir sind bereit, bei der Entwicklungshilfe, bei der Bildung und bei der Forschung Abstriche zu machen"? Ich weiss nicht, ob ich dann noch dabei sein werde, aber die Nachwelt zumindest wird dann erleben, dass die gleiche Diskussion wieder stattfinden wird. Verzichten will niemand; ich habe gelernt: "Spare in der Zeit, dann hast du in der Not." Vielleicht schlägt dieser Grundsatz auch einmal in der Politik durch.