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Bieri Peter · Ständerat · 2010-06-16

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-06-16

Wortprotokoll

Nachdem wir nach einigen Vorarbeiten im Jahre 2006 das Infrastrukturfondsgesetz als grosse gemeinsame Lösung für die Finanzierung wichtiger Vorhaben des Strassenverkehrs und von Teilen des öffentlichen Verkehrs in Agglomerationen für eine Zeitdauer von zwanzig Jahren beschlossen haben, können wir heute, zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten, feststellen, wie sich unsere damaligen Vorgaben erfüllt oder auch nicht erfüllt haben. Da ich damals aktiv an der Entwicklung dieses Werks mitgemacht habe, ist es mir ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass die damalige einvernehmliche Lösung nur zustande kam, weil wir den Strassenverbänden zusichern konnten, dass wir nicht nur das Nationalstrassennetz in den nächsten fünfzehn Jahren vollenden wollen, sondern dass auch die wichtigsten Engpässe beseitigt werden.

Nur mit diesem Versprechen wurde es damals möglich, dass die Vertreter der Strasse bereit waren, in den nächsten zwanzig Jahren 6 Milliarden Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr für den Agglomerationsverkehr zu verwenden. Wir haben in diesem Rat hier nur deshalb eine Mehrheit für dieses Projekt erreicht, weil wir auch die Anliegen betreffend die Strassen in den Berg- und Randgebieten mit einem Beitrag von jährlich 40 Millionen Franken mitgenommen haben. Zuallerletzt mussten wir den Finanzpolitikern hoch und heilig versprechen, dass sich dieser Fonds nicht verschulden darf und es auf dem eingelegten Kapital keine Zinsen gibt.

Etwas gar grosszügig haben wir mengenmässig und auch bezüglich des Subventionsanteils von generell 50 Prozent bei der Gründung dieses Fonds die dringlichen Agglomerationsprojekte beschlossen. Ich erinnere mich, dass der eine oder andere Kanton auch noch ein Projekt vorlegte, das unmittelbar vor der Ausführung stand. Wir waren uns schon von Beginn weg im Klaren darüber, dass wir für die Fondsrechnung bezüglich Einlage und Verwendung der Mittel einige Turnübungen zu machen hatten, konnte man doch die Mittel der Ersteinlage verfassungsgemäss nicht für Agglomerationsprojekte verwenden.

Uns war indessen klar, dass die vorhandenen Mittel kaum für alle zukünftig aus den Kantonen gestellten Begehren genügen würden. Klar war jedoch auch, dass die Nationalstrassen gemäss NFA abschliessend eine Bundesaufgabe sind, während der Agglomerationsverkehr eine Verbundaufgabe ist, bei der in erster Linie die Kantone in der Verantwortung stehen. Ich war denn auch etwas erstaunt darüber, dass die Vertreter der Kantone und Städte uns in der KVF mahnten, wir hätten jetzt unseren Versprechen nachzukommen, obwohl in den Jahren bis 2014 für Agglomerationsprojekte weit mehr als die durchschnittlich vorgesehenen 300 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Auch wenn wir den Betrag nun mit dieser zusätzlichen Einlage um 850 Millionen Franken erhöhen, bleibt die Gesamtsumme von 20,8 Milliarden Franken letztlich bestehen, was nichts anderes heisst, als dass in späteren Jahren weniger Mittel eingespeist werden können.

Da die Dauer des Fonds mit zwanzig Jahren doch recht lang ist, besteht durchaus der Verdacht, dass man insgeheim davon ausgeht, dass das letzte Wort dazu noch nicht gesprochen sei, dass allenfalls doch noch weitere Mittel eingespeist werden könnten und damit der Gesamtbetrag von 20,8 Milliarden Franken erhöht würde. Als an einem guten Verkehr interessierter Bürger kann ich dies zwar durchaus nachvollziehen, auch wenn es mich etwas stört, dass wir unsere vor vier Jahren festgelegte Finanzplanung zur Verbesserung der Fondsqualität bereits bei der ersten nach dem Gesetz geplanten Vorlage korrigieren. Man muss sich auch im Klaren darüber sein, dass die Reserve der Spezialfinanzierung Strassenverkehr von heute gegen 3 Milliarden Franken damit bereits 2015 aufgebraucht sein wird. Will man in der Folge weder bei den nach dem Infrastrukturfondsgesetz finanzierten Aufgaben noch bei den übrigen Strassenausgaben Abstriche machen, so wird eine Erhöhung der Mineralölsteuerzuschläge unumgänglich sein.

In der KVF und auch bei der Erarbeitung des Mitberichtes in der FK, der ich ebenfalls angehöre, wurde vonseiten der Finanzverwaltung immer wieder darauf hingewiesen, dass diese ausserordentliche Einlage aufgrund der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse durch strukturelle Überschüsse im allgemeinen Bundeshaushalt kompensiert werden müsse. Die 850 Millionen Franken werden dem Amortisationskonto belastet. Ein Fehlbetrag auf diesem Konto ist dann gemäss Artikel 17b des Finanzhaushaltgesetzes nach der [PAGE 682] Feststellung in der Rechnung innerhalb der erwähnten sechs Rechnungsjahre durch Ausgabenkürzungen im ordentlichen Haushalt zu kompensieren, konkret in den Jahren 2013 bis 2018. Der Bericht unserer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen und auch die Stellungnahme des Bundesrates schweigen sich genau darüber aus, wo dereinst eingespart werden soll.

Im Hinblick auf das Konsolidierungsprogramm nimmt damit der Bereinigungsbedarf, der heute mit rund 1,5 Milliarden Franken angesetzt ist, weiter zu. Persönlich habe ich trotz meiner Interessen für den öffentlichen Verkehr immer wieder gemahnt, dass mit der notwendigen Amortisation dieses Betrages über sechs Jahre hinweg letztlich bei anderen Ausgaben gekürzt werden müsse, was zweifelsohne auch wieder den Verkehr betreffen würde. Dem Verkehr wäre es letztlich wenig gedient, wenn dann bei der Leistungsvereinbarung mit den SBB, bei den Rahmenkrediten für die konzessionierten Transportunternehmen, beim Regionalverkehr oder bei der Verkehrsverlagerung gekürzt würde.

Wenn ich in der KVF den Betrag von 570 Millionen Franken als Variante vorgeschlagen habe, dann geschah dies eben aus dieser Sorge heraus. Nachdem sich der Bundesrat nun aber der Mehrheit der KVF anschliesst, obwohl die Finanzverwaltung in der Kommission stets auf diesen Umstand hingewiesen hat, wird es für ÖV-Politiker natürlich etwas schwierig, diese Position noch zu halten. Ich bin jedoch gespannt, vom Bundesrat zu hören, wie er über die Amortisation, über die zusätzliche Abschreibung denkt und wo diese Mittel aus seiner Sicht allenfalls hereingeholt werden müssen.

Unter diesem Vorbehalt bin ich natürlich froh, wenn Sie auf die beiden Vorlagen eintreten und auch die Zusatzfinanzierung, sprich Zusatzeinlage bewilligen. Wir müssen uns aber im Klaren darüber sein, welche Folgen das für die ganze Finanzrechnung und insbesondere auch für die Finanzierung der Verkehrsanliegen haben wird. In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlagen einzutreten.