Hess Hans · Ständerat · 2010-09-13
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-13
Wortprotokoll
Diesen Sommer habe ich, wie üblich, am Feldschiessen teilgenommen - über das Resultat schweige ich; das fehlende Training hat Spuren hinterlassen. Dieser Umstand mag in meinem Fall noch verständlich sein; wenn wir heute aber im Rahmen dieser Beratung über die Bedeutung der persönlichen Waffe für den Soldaten, für den Schützen und insbesondere für die Armee sprechen, sieht es anders aus.
Das Training und das obligatorische Schiessen mit der persönlichen Waffe gehören zu unserer Milizarmee. Diese [PAGE 760] Selbstverständlichkeit hat eine lange Tradition: In Artikel 155 der Militärorganisation von 1874 wurde erstmals das Prinzip festgelegt, dass die persönliche Waffe während der Dienstzeit in der Regel im Besitz des Wehrmannes bleibt. Diese freiheitliche Waffentradition ist Ausdruck unseres freiheitlichen Bürgerstaates. In der Schweiz gab es nie einen Gegensatz Staat-Bürger. Wir, das Volk, sind auch der Souverän. Als mündige Staatsbürger entscheiden wir an der Urne abschliessend über die Fragen des Landes. Deshalb ist es gar nicht anders möglich, als dass der Souverän auch Waffen trägt und als Milizarmee letztlich die Rückversicherung dieser Ordnung bildet. Wer einwendet, der bewaffnete Bürger sei gefährlich, er sei ein Risiko, der entzieht ihm ein Stück des Vertrauens und zeigt ihm so seine Unmündigkeit an. Der Staat übernimmt die Vormundschaft. Konsequent weitergedacht bedeutet dieses Misstrauen gegenüber dem Volk einen grossen Schritt in Richtung Verbots- und Verwaltungsstaat. Wollen wir das? Ich will es auf jeden Fall nicht.
Flächendeckende Verbote können Gewalttaten nicht verhindern. Es ist eine Illusion zu glauben, dass diese Initiative mehr Sicherheit bringt. Sie eliminiert die kriminellen und illegalen Waffenträger nicht und verhindert auch keine Gewalttaten. Die Initiative richtet sich - der Berichterstatter hat bereits darauf hingewiesen - gegen jene, die in der Schweiz kein Sicherheitsrisiko darstellen: gegen Milizsoldaten, Schützen, Jäger und gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger. Sie werden entwaffnet, registriert und kontrolliert. Wer eine Waffe will, der findet sie auch. Zu denken, nach Annahme der Initiative gebe es weniger Suizide oder häusliche Gewalt, ist ein hoffnungsvoller Irrglaube.
2008 wurde nach intensiver Beratung, auch in unserem Saal, eine massgeschneiderte Waffengesetzrevision verabschiedet. Sie trägt den besonderen schweizerischen Verhältnissen Rechnung. Heute ist das strenge geltende Waffengesetz darauf ausgerichtet, Missbräuche einzudämmen. Mit der Annahme der Initiative wäre künftig alles verboten, was nicht explizit durch Ausnahmen erlaubt würde.
Der Bundesrat und die Armee nehmen ihre Verantwortung für die Sicherheit im Umgang mit der persönlichen Armeewaffe ernst. Der Berichterstatter hat bereits darauf hingewiesen, dass wirksame Massnahmen umgesetzt worden sind, um das Missbrauchsrisiko weiter zu minimieren. Ich ergänze hier noch: Nach Beendigung der Wehrpflicht darf die persönliche Waffe nur noch bei Vorliegen eines Waffenerwerbsscheines überlassen werden, und Jungschützen dürfen die leihweise zur Verfügung gestellten Armeewaffen nur noch ohne Verschluss nach Hause nehmen. Die kantonalen Behörden haben die Gangart verschärft. 2009 sammelten die kantonalen Militärverwaltungen bei auffälligen Armeeangehörigen über hundert Armeewaffen ein.
Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung zum Schiesssport und zur Jagd: Herr Kollege Zanetti hat das in meinen Augen komplett verharmlost. Die Initianten behaupten bei jeder Gelegenheit, dass verantwortungsvolle Schützen, Jäger und private Waffenbesitzer von der Initiative nicht betroffen seien. Das ist falsch. Im Initiativtext steht lediglich, dass die Anforderungen an diese Personen für einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis im Gesetz speziell geregelt werden müssen. Mehr wird nicht gesagt; von einer Ausnahme ist keine Rede.
Es gibt einen weiteren triftigen Grund, die Waffenverbots-Initiative abzulehnen: Sie ist nebst dem Angriff auf die persönliche Freiheit auch ein Angriff auf Ihr Portemonnaie. Diese Initiative verursacht zusätzliche Kosten für das zentrale Waffenregister, die Lagerräume und das Personal.
Mit der Annahme der Initiative "für den Schutz vor Waffengewalt" lösen wir keine Probleme, davon bin ich überzeugt. Im Gegenteil, wir stossen Zehntausende von Schweizer Bürgern vor den Kopf, die stolz darauf sind, in einem Land zu leben, in dem der Staat in sie als Wehrmann und als Bürger ein so grosses Vertrauen setzt, dass er ihnen die Waffe anvertraut. Ich würde es auf jeden Fall zutiefst bedauern, wenn dieses staats- und wehrpolitische Selbstverständnis, dieses Freiheitssymbol in unserem Land verlorenginge.
Ich empfehle Ihnen, die Waffenverbots-Initiative abzulehnen, da sie nicht mehr Sicherheit schafft, da sie unsere Milizarmee attackiert, da sie durch neue Gesetze und Verbote die Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern massiv beschneidet und zudem unnötige Kosten für den Steuerzahler verursacht.