Bischofberger Ivo · Ständerat · 2010-09-13
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-09-13
Wortprotokoll
Die vorliegende Volksinitiative fordert, wie bei genauerem Hinsehen klarwird, eigentlich ein Fünffaches: erstens ein Ende des Waffenmissbrauchs, zweitens einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis, drittens die Lagerung der Armeewaffen im Zeughaus, viertens ein Verbot von besonders gefährlichen Waffen und fünftens ein zentrales Waffenregister.
In einem sozusagen übergeordneten Punkt sind wir uns alle hier in diesem Saal einig: Jedes Leid, das einem Mitmenschen durch Waffengewalt oder ganz allgemein durch Waffenmissbrauch zugefügt wird, muss wenn immer möglich verhindert werden. Entsprechend dieser unbestrittenen Verhaltensmaxime liegt es nun aber in unserer Verantwortung, die geforderten Massnahmen im Hinblick auf eine allfällige Umsetzung auf ihre Tauglichkeit hin zu prüfen oder, anders gesagt, den Text der Volksinitiative darauf hin zu hinterfragen, ob damit die von den Initianten suggerierte Wirkung denn auch wirklich erreicht werden kann und welche Auswirkungen eine mögliche Annahme der Initiative auf gleichgelagerte und verwandte Bereiche respektive Organisationen haben wird, welche Konsequenzen wen in welcher Form und in welchem Ausmasse betreffen werden.
Es steht ausser Zweifel, und das wissen wir spätestens seit Immanuel Kant, dass namentlich die Freiheit des Einzelnen dort ihre Grenzen findet, wo sie die Freiheit von anderen unbotmässig einschränkt oder gar verletzt. Es steht ausser Zweifel, dass der einzelne Mensch für sein individuelles Handeln, also auch mit einer Waffe, Verantwortung trägt und dass unsere Gesellschaft Regeln braucht, welche ein Zusammenleben überhaupt möglich machen. Im Wissen um eben diese Tatsache in dem eingangs dargelegten Kernanliegen, wonach Mitmenschen vor Gewaltanwendung durch Waffenmissbrauch geschützt werden müssen, ist diesem Anliegen vom Stimmvolk schon vor Jahren Rechnung getragen worden. 1993 befürworteten 86,3 Prozent der Stimmenden und sämtliche Kantone einen Verfassungsartikel, der den Bund beauftragt, den Missbrauch von Waffen zu bekämpfen.
Diesem Auftrag ist der Bund 1999 mit der Schaffung des Waffengesetzes nachgekommen. Letzteres wurde mittlerweile mehrmals revidiert und findet heute in der Fassung von 2008 Anwendung. Damit ist, so meine ich, der Forderung der Initianten Genüge getan. Entscheidend ist der Vollzug, denn Waffenmissbrauch bezeichnet immer den [PAGE 763] Waffengebrauch zu einer rechtswidrigen Handlung. Die entscheidende Frage lautet hier also: Ist eine Verschärfung des heute gültigen Waffengesetzes dazu geeignet, die Zahl rechtswidriger Handlungen mit Waffen im Sinne der Initianten zu reduzieren? Ich meine: Nein.
Gleiches gilt für die Beurteilung der Forderung nach der Einführung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises, denn gemäss geltendem Waffengesetz muss derjenige einen Erwerbsgrund angeben, der eine Waffe nicht zu Sport-, Jagd- oder Sammelzwecken erwerben will. Bei weiter gehenden Massnahmen sodann stellt sich bei einer allfälligen Umsetzung auch wieder die Frage nach den Konsequenzen. Wenn die über zwei Millionen Waffenbesitzer alle einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis zu erbringen haben, stellt sich unweigerlich die Frage der Verhältnismässigkeit, des Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Zudem sei die - rhetorische - Frage erlaubt: Wäre es uns in strenger Konsequenz denn auch ernst damit, Opfer im Strassenverkehr vermeiden zu wollen, indem jede und jeder für den Besitz eines Autos einen Bedarfsnachweis zu erbringen hat? Unverhältnismässig erscheinen mir - wieder bezüglich Umsetzung zu Ende gedacht - erstens die Konsequenzen für den Schweizer Schiesssportverband (SSV) mit den über 3500 Schützenvereinen in unserem Land, zweitens die Konsequenzen für die über 200 000 Schützinnen und Schützen im Breitensportbereich, vorab auch für die grosse Zahl von Jungschützenorganisationen, und drittens die Konsequenzen für die gerade heutzutage nicht zu unterschätzende wichtige sozialpolitische Funktion der Schiesssportanlässe.
Ich frage mich ernsthaft, ob all die geforderten Verschärfungen, all die geforderten neuen Gebote und Verbote eo ipso auch eine Verbesserung unserer Gesellschaft oder lebenswertere Zustände zur Folge haben. Wir machen es uns wohl zu einfach, wenn wir jedem gesellschaftlichen Missstand mit unverhältnismässigen Gesetzesverschärfungen und Verboten begegnen wollen. Die Devise, alles zu verbieten, was stört, führt zu einem Zustand, bei dem der Einzelne entmündigt wird und sich das Kollektiv bequem aus seiner Verantwortung stehlen kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, Bundesrat und Mehrheit unserer Kommission zu folgen und dementsprechend Volk und Ständen klar und deutlich zu empfehlen, die Initiative abzulehnen.