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Miesch Christian · Nationalrat · 2010-06-17

Miesch Christian · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-17

Wortprotokoll

Anlässlich meines Votums vom letzten Dienstag habe ich gesagt, ich sei der friedliebendste Nationalrat der ganzen Alpennordseite. Heute kann ich ergänzen, dass ich bewaffnet bin: Ich bin Träger eines Sturmgewehrs. Ich bin mit anderen Worten Sportschütze, und das Schiessen als Sportschütze bedeutet mir sehr viel.

Vorletztes Wochenende hat in friedlicher Atmosphäre das Eidgenössische Feldschiessen mit sage und schreibe 150 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden. Es ist der grösste Sportanlass der Schweiz, und dies seit 130 Jahren. Rund um Fussball- und Eishockeyspiele kommt es regelmässig zu gewalttätigen Szenen. Jedes Wochenende müssen mindestens 900 Polizisten die Sicherheit an Sportveranstaltungen gewährleisten. In krassem Gegensatz dazu begehen am Eidgenössischen Feldschiessen fast 150 000 Menschen gemeinsam ein friedliches Fest. So viel zum Feldschiessen.

Aber eben, über diesen Sport zieht eine schwarze Wolkenfront auf, es ist die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt". Die Waffenverbots-Initiative, wir haben es schon ein paarmal gehört, fordert im Wesentlichen vier Dinge: einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis, ein Verbot von sogenannten besonders gefährlichen Waffen, die Errichtung eines zentralen Waffenregisters und eben den Verzicht auf die Heimabgabe der persönlichen Waffe an die Angehörigen der Armee. Das hat unweigerlich grosse Auswirkungen auf unseren geliebten Schiesssport.

Eine Annahme der Initiative würde die Ausübung des Schiesssports wegen des geforderten Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises massiv erschweren. Eine solche Nachweispflicht kommt einem Paradigmenwechsel gleich: Heute ist die Gesetzgebung darauf ausgerichtet, Missbräuche einzudämmen; künftighin wäre alles verboten, was nicht explizit als Ausnahme erlaubt wird. Damit kommen wir von einem Missbrauchsbekämpfungsgesetz, wie wir es heute kennen, eben zu einem Verbotsgesetz. Leidtragende sind die Schützen, Jäger und andere verantwortungsbewusste Waffenbesitzer.

Bezüglich der Armeewaffe bedeutet die Initiative wegen des administrativen und logistischen Aufwands faktisch ein Verbot. Wenn z. B. mein Sohn, der noch militärdienstpflichtig ist, jedes Mal 100 Kilometer in ein Zeughaus fahren muss, um in einem Logistikzentrum das Gewehr zu fassen, wird ihm die Lust am Schiesssport rasch einmal vergehen. Zur Erinnerung: Das Feldschiessen wird ausschliesslich mit der persönlichen Armeewaffe geschossen. Wenn die Armeewaffe nicht mehr zur Ausübung des Schiesssports verwendet werden darf, bedeutet dies mittelfristig das Ende des Eidgenössischen Feldschiessens, der Jungschützenkurse und des obligatorischen Schiessprogramms. Es bedeutet auch das Aus für die eidgenössischen und die kantonalen Schützenfeste, und so eines findet ja jetzt dann in Aarau statt. Der Schiesssport würde vom Breitensport zu einem elitären Sport.

Es ist auch schon erwähnt worden, aber es muss immer wieder wiederholt werden: Die Schweiz hat heute eine gültige Gesetzgebung, die alles abdeckt, was vernünftigerweise im Bereich der Sicherheit gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund brauchen wir die Initiative mit Sicherheit nicht.

Ich bitte Sie, im Interesse des Sports und im Interesse der Schweizer Schützentradition, diese Initiative abzulehnen und dafür zu sorgen, dass die Sportler auch in Zukunft die Spannung, die Faszination, den Spass und die Einmaligkeit des Schiesssports erleben können.