Lexipedia

Fluri Kurt · Nationalrat · 2010-06-17

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-17

Wortprotokoll

Neben und nach den genannten Argumenten gegen die Initiative möchte ich auf zwei problematische Aspekte in Artikel 118a Absatz 2 gemäss Initiative aufmerksam machen.

Wir erkennen in Absatz 2 einen äusserst verhängnisvollen Paradigmenwechsel in dem Sinn, dass neu ein Bedarfsnachweis für den Erwerb, den Besitz usw. von Feuerwaffen und Munition erforderlich wäre; dies wäre also eine Beweislastumkehr. Heute gewährleistet das Waffengesetz in Artikel 3 das Recht auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen im Rahmen des Gesetzes. Konsequenterweise verlangt es für den Erwerb und den Besitz keinen Bedarfsnachweis. Der Erwerbsgrund ist bloss dort anzugeben, wo der Erwerb nicht zu Sport-, Jagd- oder Sammlerzwecken erfolgt; auf eine Definition der möglichen Erwerbsinteressen verzichtet das Gesetz. Eine Darlegung spezieller, sogenannt achtenswerter Gründe wie beispielsweise berufliche Erfordernisse ist lediglich dort notwendig, wo es um den Erwerb sogenannt verbotener Waffen, beispielsweise Seriefeuerwaffen, geht, für welche es eine kantonale Ausnahmebewilligung braucht. Die Initiative würde nun mit dem Bedarfsnachweis in Absatz 2 eine Umkehr dieses Grundsatzes bewirken, wonach eben neu für alle Feuerwaffen und Munitionsarten, für alle Erwerbsarten usw. ein Bedarfsnachweis erforderlich würde. Es käme zu einer Beweislastumkehr und damit zu einer fundamentalen Verschlechterung unseres immer noch relativ freiheitlichen Waffenrechts. Es wäre Ausdruck eines neu geltenden Misstrauensprinzips anstelle des heute geltenden Vertrauensprinzips. Das lehnen wir ab.

Die Initiative verlangt ferner in demselben Absatz den Nachweis der erforderlichen Fähigkeit für den Erwerb von Feuerwaffen und Munition. Heute verlangt das Waffengesetz bekanntlich für das Tragen von Waffen an öffentlich zugänglichen Orten eine Waffentragbewilligung. Das ist unseres Erachtens richtig, angemessen und verhältnismässig.

Zweitens würde gemäss Absatz 2 Litera a der Initiative der Bund unter anderem für die Polizeiberufe auch verpflichtet, Anforderungen und Einzelheiten bezüglich Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis neu zu regeln. Hingegen liegt heute die Polizeihoheit in unserem Land bekanntlich bei den Kantonen: Die Kantone regeln heute die Aufgaben ihrer bewaffneten Einheiten und legen die Bedingungen für den Schusswaffengebrauch fest. Die Initiative würde deshalb in diesem Bereich eine Kompetenzverlagerung von den Kantonen hin zum Bund vorschreiben. Dieser Aspekt ist bisher in der Debatte völlig unbeachtet geblieben, würde aber im Falle der Annahme der Initiative zu viel Regelungsbedarf führen. Wir hätten nämlich neu unklare Kompetenzzuordnungen, eine Kompetenzvermischung mit den entsprechenden Schwierigkeiten.

Aus diesen beiden Gründen, die in Absatz 2 der Initiative erst nach vertiefter Betrachtung erkennbar sind, lehnen auch wir die Initiative ab.