Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-06-06
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-06
Wortprotokoll
Dieses Programm ist gleichsam ein Regierungsprogramm für die Raumplanung, für die Raumordnungspolitik, das wir alle vier Jahre bekommen. Offenbar erhalten wir damit eine Gelegenheit, uns über die allgemeine Ausrichtung der Raumplanung und der Raumordnungspolitik auszusprechen. Was die Kommission nach meinem Verständnis mit dieser Empfehlung versucht hat, ist, diese Einladung des Bundesrates aufzunehmen und darauf zu antworten. Ich bin dankbar, dass der Bundesrat diese Antwort positiv aufgenommen hat.
Ich versuche, zwei Gruppen von Bemerkungen dazu zu machen, und gebe auch offen zu, dass ich mir dies nicht zuletzt deshalb zu tun erlaube, weil ich früher in dieser Angelegenheit Ressortchef in der Baudirektorenkonferenz sein durfte. Zusammenfassend möchte ich unterstreichen, was die Kommissionspräsidentin bereits gesagt hat: Meines Erachtens besteht das Hauptproblem darin, dass die Raumplanung nicht zum Papiertiger verkommen oder Papiertiger bleiben darf. Der Bericht hat meines Erachtens im Vergleich zum letzten Bericht wesentlich an Gehalt gewonnen.
Aber der Inhalt ist es, der einige Fragen aufwirft: zu viele Worte, zu viel Papier, zu viel Beobachtung, zu wenige Aktionen. Irgendwie scheint es, dass wir jetzt, nach zwanzig Jahren Raumplanungsgesetz, langsam an eine Weggabelung kommen. Wir müssen uns entscheiden, was wir aus diesem Instrument machen wollen, wenn überhaupt. Es kann Rahmenordnung sein, es kann Sachpolitiken einbinden, es kann Schwächen ausgleichen, etwa im ländlichen Raum, es kann eine Brücke zwischen Bund und Kantonen bilden. Es kann gewisse Probleme präventiv angehen lassen, bevor es brennt, damit man nicht nachher Feuerwehreinsätze machen muss wie beispielsweise jetzt beim Flughafen Zürich, sondern die Probleme langfristig angeht.
Aber das setzt gewisse Dinge voraus. Schon bevor diese Amtsstelle in Ihr Departement kam, Herr Bundespräsident, haben Kantone und Bund darüber diskutiert. Ich erinnere vor allem an den Vorstoss von Herrn Kollege Hans Hofmann. Der Gesamteindruck war damals immer, dass es an der politischen Unterstützung auf der Ebene Parlament und Bundesrat fehlt oder dass diese zu wenig ausgeprägt ist, dass insbesondere die Chance, Brücken zwischen den Sachpolitiken des Bundes, aber auch zwischen Bund und Kantonen zu bauen, auf der politischen Ebene zu wenig ergriffen wird. Der Raumplanungsminister hat die grosse Chance, für alle diese integrativen Fragen Fürsprecher der Kantone im Bundesrat zu sein. Diese Chance zu nutzen, möchten wir Sie einladen.
Wir tun das auch vor dem Hintergrund einer gewissen Renaissance der Raumplanungs- und Raumordnungspolitik in Europa. In der EU ist die Raumordnungspolitik in den letzten Jahren als zentrales Integrationsinstrument - etwa für die Regionalpolitik, etwa für die Verkehrspolitik - aufgewertet worden. Das ist auch ein Fingerzeig an uns. Dass dabei natürlich die Kantone eine zentrale Rolle spielen, ist doch sicher klar. Es darf nicht passieren, dass ein derartiges Dokument wie dieser Bericht ohne die Kantone erarbeitet wird. Das ist hier geschehen. Die Kantone - die Regierungsvertreter der Kantone - sind nicht zu Wort gekommen, auch in unserem Verfahren nicht. Die Kommissionspräsidentin hat dann diesen Mangel zu beheben gewusst. Dafür bin ich ihr sehr dankbar.
Ich fasse zusammen:
1. Weniger Papier, Chancen der Raumplanung nutzen, Brückenfunktion zwischen Bund und Kantonen, zwischen den Sachpolitiken im Bund präventiv einsetzen - all das gelingt nur mit vermehrter politischer Unterstützung. Die Bitte geht an Sie, diese Chance zu nutzen. Sie haben sie sich jetzt geschaffen, indem das Amt in Ihrem Departement ist. Dabei ist zentral, dass das Gespräch mit den Kantonen gesucht und gepflegt wird. Sie sind in erster Linie für die Raumplanung zuständig.
2. Ich mache zwei Bemerkungen zur Empfehlung selber, und zwar aufgrund der erwähnten Antwort der Baudirektorenkonferenz zur Agglomerations- und Regionalpolitik. Bei der Agglomerationspolitik geht es auch um die mittleren und kleinen Agglomerationen im Mittelland und nicht nur um die fünf oder sechs ganz grossen. Die Sache wird also tatsächlich noch komplizierter.
Bei der Regionalpolitik und bei der Agglomerationspolitik gibt es keine Bundeskompetenz. Es gibt keine Bundeskompetenz zur Regionalpolitik. Es gibt keine Bundeskompetenz zur Agglomerationspolitik. Das sind Begriffe für Bündel von Kompetenzen, die teilweise beim Bund und teilweise bei den Kantonen liegen, sodass uns auch hier nichts anderes übrig bleibt als die Suche nach dem mühsamen Weg der Kooperation.
Zum Abschluss stelle ich auch meinerseits die Frage, was die Erklärung bedeutet, man halte an den bisherigen Prioritäten fest. Ich meine, das sei im Grunde genommen eine Zustimmung zur Prioritätenordnung, die Ihnen die Kommission und, hoffe ich, auch das Plenum heute empfehlen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Kenntnisnahme.