Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-06-06

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-06

Wortprotokoll

Ich werde mich kurz zuerst zum Bericht 00.081, Raumordnungspolitik, und dann zur Empfehlung 01.3213, Änderungen und Ergänzungen zum Realisierungsprogramm Raumordnungspolitik 2000-2003, äussern.

Das Realisierungsprogramm steckt für die raumwirksam tätigen Bundesstellen den Rahmen für die Verwirklichung der Ziele ab, zeigt auf, nach welchen Grundsätzen zu handeln ist, und bestimmt, welche organisatorischen Vorkehren gegebenenfalls getroffen werden sollen. Dabei werden die Verantwortlichkeiten und die zeitlichen Abläufe festgelegt.

Ausgehend von den Erwartungen an den jeweiligen Themenkreis, den wichtigen Entwicklungen seit 1996 und den bereits getroffenen Massnahmen werden in jedem Kapitel des Berichtes strategische Ziele erläutert und die anzugehenden Massnahmen für die Jahre 2000 bis 2003 dargelegt. Das zur Ausgangslage.

Mit dem nun vorliegenden Bericht - es ist bereits der dritte dieser Art - kommt der Bundesrat dem Auftrag des Parlamentes nach, einmal pro Legislatur über den Stand der Ergebnisse und die Wirksamkeit des Instrumentes Realisierungsprogramm zu informieren.

Bereits im Februar 2000 hat sich Ihre Kommission anhand von Anhörungen intensiv mit dem ganzen Bereich Raumplanung auseinander gesetzt. Dabei kamen Teilnehmer aus den verschiedensten Bereichen, die sich mit der Raumplanung auseinander setzen, zu Wort, so unter anderem Kantonsvertreter, Landesplaner, Vertreter der Kantonsplanerkonferenz und auch Leute aus der Verwaltung.

Die Kommission ging vorerst der Frage nach, was das Instrument Raumordnungspolitik überhaupt bewirken kann. Nach eingehender Beratung kamen wir zum Schluss, dass das Steuerungspotenzial relativ bescheiden ausfällt, was wiederum erklärt, weshalb die Ziele zum Teil gar nicht erreicht werden können. Die Kommission ist ebenfalls der Ansicht, dass die Prozesse oft undurchschaubar und unklar sind und teilweise in der Raumordnungspolitik ein uneinheitliches Regelgestrüpp vorherrscht, das oft auch Widersprüche beinhaltet, so unter anderem zwischen der Umweltschutzgesetzgebung und dem Raumplanungsgesetz, was eine zeitgerechte Umsetzung von flexiblen Nutzungsmöglichkeiten erschwert.

Gesamthaft gesehen fällt die Bilanz über den Vollzug des Realisierungsprogrammes 1996-1999 nach Meinung der Kommission ernüchternd aus, denn die praktische Wirkung, die erzielt wurde, ist bescheiden, ja unbefriedigend.

Übereinstimmend stellten wir damals fest, dass die Raumplanung, sollte sie nicht zum Papiertiger verkommen, vermehrt als Verbundaufgabe verstanden werden sollte. Das System der kommunalen Nutzungsplanung sei zu öffnen, damit der regionale und der überregionale Ansatz genügend einfliessen können.

Nun zu unserer Beurteilung des Berichtes. Die Ansicht der Kommission kommt auch im vorliegenden Bericht zum Ausdruck - weit besser jedenfalls als in früheren Darstellungen. Die Sachlage zeigt, dass wir in der Raumplanung fokussieren müssen. Die Verknüpfung von Umweltschutz, Verkehrsfragen und volkswirtschaftlichen Aspekten kann nur über die grössere räumliche Betrachtung erfolgen. Was in der Raumplanung fehlt, sind Instrumente, die diese Zielerreichung erleichtern. Es braucht nach unserer Meinung weniger Worte, dafür mehr Aktion oder, anders ausgedrückt, weniger Raumbeobachtung, dafür mehr Entwicklung. Die Raumplanung ist bis anhin zu sehr Verwaltungssache geblieben. Wenn das Instrument Wirkung zeigen soll, erfordert es auf Bundesebene vermehrte politische Unterstützung. Bundesrat und Parlament haben es bis anhin verpasst, das bestehende Potenzial voll auszuschöpfen. Wichtig sind die Kohärenz und der Einbezug der Raumplanung in die verschiedenen Bundespolitiken sowie das Zusammenwirken der drei Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden.

Ausgehend von dieser Beurteilung kam die Kommission zum Schluss, dass zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Sie hat in der Folge eine Empfehlung ausgearbeitet, die den Bundesrat einlädt, bei der Umsetzung des Realisierungsprogramms 2000-2003 gewisse Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen. Dabei vertreten wir die Ansicht, dass künftig vermehrt inhaltliche Schwergewichte zu setzen sind. So empfehlen wir u. a. die Zusammenfassung der Sachpläne Verkehr in einem einzigen Plan, eine bessere Abstimmung der Umweltanforderungen an die Gebote der räumlichen Konzentration, den Aufbau einer Agglomerationspolitik über die Kantonsgrenzen hinweg, unter Einbezug aller Beteiligten, sowie die vermehrte Einbindung der Raumordnungspolitik in die europäische Raumplanung.

Ich kann Ihnen noch mitteilen, dass sich die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz in einem Schreiben vom 1. Mai wie folgt zu unserer Empfehlung geäussert hat: "Wir haben Ihre Empfehlung intern diskutiert und freuen uns, dass diese unseren Anliegen weitestgehend entgegenkommt. Wir erlauben uns noch zusätzlich den Hinweis, dass Raumplanung und Raumentwicklung auf allen Ebenen nur funktionieren kann, wenn die Kantone in hohem Masse einbezogen werden. In diesem Sinn bedarf der Agglomerationsbegriff, wie Sie auch empfehlen, einer Ausweitung."

Im Namen der einstimmigen Kommission empfehle ich Ihnen Kenntnisnahme vom Bericht und Überweisung der Empfehlung an den Bundesrat.

Gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Wie Sie gelesen haben, hat sich der Bundesrat bereits mit unserer Empfehlung befasst, und er gibt auch eine Empfehlung ab. Im ersten Satz sagt der Bundesrat, dass er bereit ist, die Empfehlung entgegenzunehmen. Ich möchte ihm, sicher auch im Namen der Kommission, herzlich danken. Der zweite Satz, Herr Bundespräsident, verunsichert mich dann allerdings wieder. Der Bundesrat schreibt, dass an der Prioritätensetzung gemäss Bundesratsbeschluss vom 2. Oktober 2000 festgehalten werde.

Einerseits ist der Bundesrat bereit, unsere Empfehlung entgegenzunehmen, die ja gerade bestimmte Prioritäten bzw. inhaltliche Schwerpunkte setzen will, und anderseits sagt er, [PAGE 205] dass er an seiner Prioritätensetzung festhalten will. Die Kommission hat aber keine eigentliche Prioritätensetzung feststellen können; deswegen auch unsere Empfehlung.

Ich bin Ihnen dankbar, Herr Bundespräsident, wenn Sie uns noch kurz erläutern, was wir davon zu halten haben.

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-06-06 | Lexipedia | Lexipedia