Stöckli Hans · Ständerat · 2013-03-07
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-07
Wortprotokoll
Es ist etwas kompliziert dargelegt worden. Ich würde lieber vom Konzept entweder des Nationalrates oder des Ständerates sprechen. Dementsprechend werde ich auch die Minderheitsanträge vor allem bei Artikel 107 begründen, denn es ist ein Gesamtpaket.
Der Nationalrat hat von unseren drei wichtigen Verbesserungen zwei genehmigt: die Problematik der ausserordentlichen Sessionen und die Problematik der mündlichen Beratung der parlamentarischen Vorstösse. Hingegen konnte sich der Nationalrat - sehr deutlich mit 139 zu 31 Stimmen - nicht unserem Konzept anschliessen, dass Initiativen, seien es parlamentarische Initiativen oder seien es Standesinitiativen, nur noch in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes vorgelegt werden können. Ich muss Ihnen sagen, dass ich für diese Haltung Verständnis habe.
Ich möchte festhalten, dass die Initiativen, welche in Artikel 160 der Bundesverfassung geregelt sind, alle nach dem gleichen Prinzip behandelt werden sollten, sowohl für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier als auch für die Kantone. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb parlamentarische Initiativen einem strengeren Regime zu unterstellen sind als Standesinitiativen, umso mehr, als diese Initiativrechte, diese verfassungsmässigen Rechte, zumindest im heutigen Recht auch praktisch identisch behandelt werden.
Weshalb sollte die parlamentarische Initiative vom Nationalrat nicht durch gesetzliche Bestimmungen erschwert werden? Sie ist ein wirksames politisches Mittel, welches doch erfolgreich eingesetzt wird, insbesondere immer dann, wenn wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier das Gefühl haben, dass der Bundesrat unsere Anliegen nicht ernst nimmt oder nicht in der richtigen Zeiteinheit berücksichtigt. Weiter können wir die Aktivitäten schneller entwickeln, wenn diese parlamentarischen Initiativen eingereicht werden. Wenn das nun aber in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfes erfolgen muss, dann setzt man die Barriere sehr hoch. Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind dann verpflichtet, uns quasi auch die Dienste der Verwaltung zu eigen zu machen und gleichzeitig erheblich mehr Zeit und Kraft zu investieren, um diesen Anforderungen gerecht zu werden - mit dem Resultat, dass wir in den Kommissionen im Verlaufe der Behandlung dieser parlamentarischen Initiativen gar nicht mehr an diese ausgearbeiteten Entwürfe gehalten sind.
Das scheint mir eine Hürde zu sein, die unsere Parlamentsrechte unnötig einschränkt. Ich habe grosse Zweifel, ob dadurch die Qualität der Arbeit verbessert wird. Ich weiss nicht, ob man damit richtigliegt. Dazu kommt noch, ich sage es noch einmal, dass ich keine Veranlassung dafür sehe, dass man die verlangte Form den Kantonen nicht zumuten soll - wie es jetzt auch der Antrag der Mehrheit, den ich an sich unterstütze, für die Kantone vorsieht -, uns Parlamentariern aber schon. Die Kantone verfügen über wesentlich mehr Ressourcen als wir, und die Kantone haben das eindeutig abgelehnt, das ist klar. Die Kantone haben sich entsprechend geäussert, und sie haben die Verschärfung der Voraussetzungen ganz klar abgelehnt.
Demzufolge, Herr Präsident, schlage ich vor, dass man das Konzept verabschiedet, aber nicht die einzelnen Teile. Die Frage von Artikel 76 ist rein kosmetischer Natur. Ich will da keine Zeit verlieren. Ich schlage vor, dass wir über das Gesamtpaket, in dem auch meine Minderheitsanträge enthalten sind, insgesamt abstimmen, und zwar mit der Fragestellung: Wollen wir die parlamentarischen Initiativen einschränken und verlangen, dass sie nur als ausgearbeitete Entwürfe eingereicht werden können, oder wollen wir das geltende Recht beibehalten?
Ich bin der Meinung, wir sollten es beibehalten, umso mehr, das kann ich sagen, als wir kaum eine Chance haben werden, dass der Nationalrat uns folgt, und wir dementsprechend nicht unbedingt die gesamte Vorlage gefährden sollten.