Lexipedia

Schwaller Urs · Ständerat · 2013-03-07

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-07

Wortprotokoll

Ein weiteres Mal diskutieren wir heute über das Abstimmungsverfahren mittels Handaufheben und der Auszählung durch zwei Stimmenzähler. Es gibt nach wie vor gute Gründe für dessen Beibehaltung. Zumindest für mich als Kantonsvertreter, und ich verstehe mich als solchen, war immer wichtig, dass insbesondere in den Dossiers mit kantonalen Interessen bei der Zustimmung oder Ablehnung vor allem auch die kantonalen Interessen und ebenso die kantonalen Argumente und Voten im Rat prioritär berücksichtigt werden können. Die Stimmabgabe war dabei etwas freier und musste bisher nicht immer auch noch oder vor allem an den politischen Interessenbindungen von Partei und Fraktion und an den Ratings ausgerichtet werden.

Nicht abzustreiten ist, dass das Verfahren des bisherigen Auszählens fehleranfälliger ist als die elektronische Auswertung der Stimmen. Fehler können passieren. Wir haben das im Dezember festgestellt. Die Folge war, dass dann in dieser Sache auch in diesem Saal sehr viel zum Fenster hinaus geredet und um öffentliche Aufmerksamkeit gebalzt wurde. Nun ja, wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. In allen möglichen und unmöglichen Aufführungen und Kombinationen wurden die beiden Stimmenzähler und damit auch unser Rat vorgeführt.

Viele von uns besorgten in den Kantonen öffentliche Aufgaben, waren für Zahlen mitverantwortlich und tragen heute in kleineren und grösseren Unternehmen Mitverantwortung. Als ich vor einigen Tagen in einer Generalversammlung zwei Stimmenzähler für ein mehrstufiges Abstimmungsverfahren bezeichnete, wurde im Saal, natürlich zur allgemeinen Erheiterung, gerufen: "Heute haben Sie Glück, dass Sie nicht in Bern im Ständerat sind!"

Was ich damit sagen will, ist, dass mit jedem Zählfehler letztlich die Glaubwürdigkeit und die Würde der Institution des Ständerates leiden. Ich lasse mich nicht gerne auf einen Zählrahmen reduzieren. Ich habe auch wenig Verständnis für die persönliche Überwachung und Fichierung durch zusätzliche Film- und Fotoaufnahmen aus einer versteckten Ecke heraus, so frei nach dem Spiel: Ich sehe dich, du siehst mich nicht. Bereiten wir deshalb dieser Inszenierung ein schickliches Ende. Ich werde für den Mehrheitsantrag stimmen, ohne Begeisterung, ohne Überzeugung, gerade auch was die staatspolitische Seite anbelangt.

Ich will nicht in den nächsten drei Jahren einmal pro Woche hören: "Es wurde wiederum falsch gezählt; was sagen Sie nun dazu?" Mit dem Antrag der Mehrheit, dem ich in der Kommission zugestimmt habe, ist garantiert, dass in jeder Abstimmung richtig gezählt wird, dass das Resultat stimmt. Ebenso erlaubt die Mehrheitslösung, gerade auch in der Detailberatung eines Gesetzes zumindest einen gewissen Ermessensspielraum beizubehalten. Wir machen mit dem Antrag der Mehrheit einen Schritt zu einer vollen Öffentlichkeit und elektronischen Zugänglichkeit aller Resultate der Gesamt- und Schlussabstimmungen oder auch - wie gestern beim Gripen - der Abstimmungen in Sachen Ausgabenbremse. Das ist ja auch nicht so schlecht für die Diskussionen in den Kantonen.

Ob die elektronische Abstimmung in der Sache, im Inhalt der einzelnen Dossiers, zu besseren Resultaten führt, wird die Geschichte zeigen. Mit dem Antrag der Mehrheit kann ich leben. Sammeln wir jetzt erste Erfahrungen - jene, die das Anliegen immer verfochten haben, können beweisen, dass die Vorbehalte nicht berechtigt waren. Obsiegt die Minderheit, deren Antrag erst jetzt eingereicht worden ist - wir haben dies einmal als Variante diskutiert, aber das war nie ein Antrag -, werde ich die Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen.