Schmid Carlo · Ständerat · 2001-06-06
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-06
Wortprotokoll
"Den Letzten beissen die Hunde." Ich habe die undankbare Aufgabe, Sie darüber zu orientieren, dass ich von der Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt bin und eine ganz kurze Diskussion beantrage. Es geht um die Frage, ab welchem Produktionsumfang Hausspezialitäten der eidgenössischen Registrierungspflicht überantwortet werden sollen. In unseren Gegenden gibt es Drogerien, Homöopathen und Naturheilärzte, die solche Hausspezialitäten produzieren und mit ihnen handeln. Für diese Kleinunternehmer ist die eidgenössische Registrierungspflicht natürlich ein grosses Beschwernis. Es handelt sich um einen gesundheitspolitisch relativ harmlosen Bereich, der aber in unseren Kreisen gewerbepolitisch von einiger Bedeutung ist.
Frau Bundesrätin Dreifuss hat in Erkenntnis dieser Situation den Räten versprochen, die Registrierungslimite in der Verordnung relativ hoch anzusetzen: bei einer Jahresproduktion von 1000 Originalpackungen. Was darunter ist, muss nicht eidgenössisch, sondern kann kantonal registriert werden. Damit konnten die Betroffenen bestens leben. Nun kommt der Entwurf zur Arzneimittelverordnung. Da wird vorgeschlagen, auch eine Beschränkung der Einzeldosierungen vorzuschreiben. Und zwar setzt der Entwurf die Schwelle zur Registrierungspflicht alternativ auf eine Jahresproduktion von 1000 Originalpackungen - wie versprochen - bzw. auf 10 000 Einzeldosen - Dosen nicht im Sinn von Behältern, sondern als Mehrzahl von Dosis. 10 000 Einzeldosen, das sind z. B. 10 000 Tabletten. Wenn Sie sich das vor Augen führen - bei der kleinen Wirksamkeit dieser homöopathischen Einzeldosen, die über zwei Monate mal drei Chargen pro Tag verteilt werden; das ist die typische Art und Weise, wie man homöopathische Dinge entgegennimmt -, dann sehen Sie, dass natürlich 10 000 Einzeldosen eine extrem kleine Sache sind; damit können diese Kreise nicht leben.
Nun hat der Bundesrat in seiner Antwort gesagt, er sei je nach eingehenden Vernehmlassungsergebnissen offen, diese alternative Schwelle entweder zu streichen oder aber zu ändern. Da möchte ich Ihnen sagen, dass ich mit dem Streichen natürlich sehr zufrieden wäre, Frau Bundesrätin, es mit dem Verändern aber so eine Sache ist, wenn die Antwort offen ist. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass diese Einzeldosen wirklich eine ganz kleine Sache sind; ich wäre dankbar, wenn Sie hier eine schlichte Streichung dieser Alternative an die Hand nehmen könnten. Die Drogisten haben einen Vermittlungsvorschlag mit einer Limite von nicht mehr als 45 000 Tagesdosierungen vorgeschlagen - damit könnte man auch noch leben.
Ich wäre also dankbar, wenn die Frau Bundesrätin diesen Überlegungen bei der Fassung der Arzneimittelverordnung Rechnung tragen könnte - auch mit Bezug auf Treu und Glauben -, gemäss dem Vertrauen in das von ihr gegebene Wort handeln könnte, beim jetzigen Schwellenwert oder beim einzigen Schwellenwert von 1000 Originalpackungen pro Jahr bleiben könnte, auf weitere alternative Schwellenwerte verzichten würde und damit einem Gewerbezweig entgegen kommen könnte, der sich in der Vergangenheit keinerlei Gefährdung der öffentlichen Gesundheit hat zuschulden kommen lassen und für den jede zusätzliche administrative Massnahme eine grosse Belastung ist.