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Germann Hannes · Ständerat · 2013-03-07

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-07

Wortprotokoll

Nachdem sich der Westen, der Süden und der Osten zu Wort gemeldet haben, meldet sich jetzt auch noch der Norden zu Wort, das ist der Kanton Schaffhausen. Wir Schaffhauser könnten ja mit der Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (DVO) Deutschlands bestens leben, denn wir befinden uns sozusagen im Schutz dieser DVO, weil sie ja vor allem Nordanflüge verhindern will. Trotzdem gilt es eben, das Gesamte im Auge zu behalten. Das hat der Kanton Schaffhausen schon vor gut zehn Jahren erkannt, obwohl damals ein heftiges Powerplay aus allen möglichen Richtungen, namentlich aber auch aus Zürich, diesen Vertrag dann letztlich zum Absturz gebracht hat. In Schaffhausen hat man sowohl bei der Regierung, beim Kantonsrat wie auch bei den damaligen Ständeräten die notwendige Flughöhe beibehalten und sich für eine Lösung eingesetzt, die zwar nicht optimal war, aber Rechtssicherheit geboten hätte.

Im Zentrum dieser Haltung steht die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich, und die ist ja auch unbestritten. Weil Rechtssicherheit und die wirtschaftliche Bedeutung hoch zu gewichten sind, kann ich auch heute wieder vonseiten des Kantons Schaffhausen Zustimmung signalisieren, auch von den beiden Schaffhauser Standesvertretern. Wir wollen, dass es zu einer guten Lösung kommt.

Dabei hat natürlich auch die vorliegende Variante ihre Nachteile. Die im Staatsvertrag vorgesehene Verlagerung von [PAGE 68] zusätzlichen Flugbewegungen von Süddeutschland in die Schweiz ist selbstverständlich störend; da habe ich volles Verständnis. Auch die Wochenendregelung ist für die Schweiz nicht sehr vorteilhaft. Die Ausweitung der Sperrzeiten, abends ab 18.00 Uhr, bedeutet selbstverständlich von der wirtschaftlichen Seite her einen hohen Preis, den wir zu bezahlen haben, den aber vor allem die Schweizer Bevölkerung zu bezahlen hat.

Aber das Konzept, über das wir heute debattieren, hat auch Vorteile. Ein Vorteil ist die staatsvertragliche Grundlage, die bis 2030 unkündbar ist und die Rechtssicherheit schafft. Das Konzept der Nordanflüge über Deutschland gilt am Morgen eine halbe Stunde früher, das ist aus Sicht des Flughafens ein Vorteil. Dafür muss die Kröte der längeren Sperrzeiten am Abend geschluckt werden.

Der Vertrag sieht eine Zusammenarbeit zwischen Skyguide und ihrer deutschen Partnerin, der Deutschen Flugsicherung GmbH, für den süddeutschen Luftraum vor. Diese Zusammenarbeit besteht heute schon, sie wird aber in Zukunft intensiviert.

Der Bundesrat respektive die Schweizer Verhandlungsdelegation konnte in der Zwischenzeit durch die Überprüfung der Fluglinien, der Flughöhen und der Warteräume noch einiges herausholen. Das heisst konkret: weniger Lärm und Optimierung der konkreten Anflugregimes. Das ist sinnvoll. Sinnvoll ist auch die Zusammenarbeit im Rahmen des "European Single Sky". Das ist ja ein Projekt, mit dem die Lufträume in Europa vereinheitlicht werden sollen. Auch hier erhält Skyguide dank der Zusammenarbeit eine bessere Rolle im gesamten Prozess.

Positiv ist schliesslich, dass der Vertrag eine gemeinsame Luftverkehrskommission vorsieht; das ist etwas, das übrigens schon im seinerzeitigen Staatsvertrag eins zu eins so enthalten war. Und weil dem so ist, sollten wir uns hier und heute nicht darüber unterhalten, wer wie viel Lärm zu tragen hat, sondern wir sollten heute Hand bieten für eine Schweizer Lösung, die auch für die betroffene Bevölkerung Rechtssicherheit schafft.

Wir können es wahrlich nicht gebrauchen, mit dem Damoklesschwert einer einseitigen DVO vonseiten Deutschlands in die Zukunft zu gehen. Darum meine ich: Das Luftverkehrsabkommen mit Deutschland befindet sich im sicheren Anflug auf Zürich-Kloten; sorgen wir jetzt mit einem Ja dafür, dass der Vertrag zu einer sicheren Landung ansetzen kann. Ich danke Ihnen dafür.