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David Eugen · Ständerat · 2010-06-15

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-15

Wortprotokoll

Es geht eigentlich auch wieder um ein Problem der verhältnismässigen Regulierung, um die Frage, ob wir nicht wieder über das Ziel hinausschiessen.

Die heutige Lage ist so: Hochschulabschlüsse in Human- und Sozialwissenschaften berechtigen dazu, nachher ein psychotherapeutisches Studium zu beginnen und dann abzuschliessen. Das ist der heutige Zustand. Ich kann an diesem heutigen Zustand nichts Schlechtes finden. Dass das möglich ist, ist vernünftig. Man kann also mit verschiedenen universitären Vorbildungen, in der Humanwissenschaft insbesondere, nachher das Psychotherapiestudium ergreifen. Ich erinnere beispielsweise an die Pädagogen. Das ist ein ganz breites Feld. Man studiert Pädagogik, Erziehungswissenschaften, und macht nachher Kinderpsychotherapie. Das ist ein sehr vernünftiger Berufsgang und ist auch gezielt auf die Beschäftigung mit Kindern ausgerichtet. Es gibt im Studium der Erziehungswissenschaften grosse Überschneidungen mit der Psychologie, das heisst, viele Fächer werden gemeinsam erteilt.

Nun geht man hier in diesem Artikel einfach generell davon aus, nur der Psychologe, der universitär mit einem Master-Abschluss ausgebildete Psychologe, darf nachher überhaupt psychotherapeutisch tätig sein. Das ist gegenüber heute eine massive reglementarische Einengung des Berufszutritts. Ich sehe, es wird hier mit Gesundheitsschutz argumentiert. Man müsse die Leute vor Scharlatanen usw. schützen, die diese Psychotherapieausbildung anbieten. Ich erinnere daran: Alle, die dann den Beruf ausüben wollen, müssen ein psychotherapeutisches Studium und eine Weiterbildung absolvieren; erst dann dürfen sie berufstätig sein. Man will jetzt den Absolventen von anderen Studiengängen schon verbieten, überhaupt nur an dieses Studium heranzukommen, überhaupt nur diese psychotherapeutischen Studien aufzunehmen. Sie müssen dann ja erst noch Erfolg haben, müssen noch klinische Psychotherapie machen usw. Aber man will ihnen schon ganz am Anfang den Zutritt verwehren: Absolventen von anderen Studiengängen dürften gar keinen psychotherapeutischen Weiterbildungsgang belegen - der übrigens gemäss Artikel 6 zwei bis sechs Jahre dauert; ich gehe davon aus, dass man dann auf sechs Jahre gehen wird.

Das ist wahrscheinlich das Ziel, das der Bundesrat hat. Hier sind also durchaus ausgedehnte Studien vorgesehen. Damit macht man wieder eine neue Berufszutrittsschranke, die für mich eigentlich von der Sache her nicht berechtigt ist. Man schliesst grosse Berufsgruppen, die einen universitären Abschluss haben, von dieser Tätigkeit aus. Eine gesundheitspolizeiliche Rechtfertigung ist für mich nicht gegeben; ich sehe keinen Grund, das so zu machen.

Die Schweiz würde damit diesbezüglich zu den strengsten Ländern gehören. Ich habe mir Zahlen geben lassen: In der EU, das sind 27 Staaten, verfügen nur 11 Staaten über eine solche Regulierung; nur ganz wenige, deren 2 oder 3, verfügen über eine so strenge Regulierung, wie sie jetzt die Schweiz einführen will. Ich weiss nicht, was das für einen Sinn macht. Insgesamt entsteht dadurch auch ein Arbeitsmarktproblem. Je höher wir die Latte ansetzen, um auf den Arbeitsmarkt zu kommen, umso mehr Arbeitsmarktprobleme haben wir am Schluss. Dieses Beispiel des Psychologieberufegesetzes, wo man die Latte sehr hoch ansetzt - schon die Latte, damit man sich überhaupt für diesen Beruf ausbilden lassen darf -, zeigt meines Erachtens auf, dass die Entwicklung falsch ist.

In dem Sinne bitte ich Sie, auch die human- und sozialwissenschaftlichen Abschlüsse als Vorstufe - quasi wie als zweite Matura - für die Ausbildung zum Psychotherapeuten zuzulassen, deren Dauer in Richtung sechs Jahre gehen wird. Ich bin damit einverstanden, dass irgendwie klinische Psychologie mitenthalten sein muss, denn das ist das, was nachher eine Voraussetzung für die therapeutische Tätigkeit ist. Aber es muss als Voraussetzung nicht ein Abschluss in Psychologie sein. Für mich ist auch ungeklärt, warum man sagt, ein Arbeitspsychologe oder ein Marktpsychologe seien ohne Weiteres zugelassen, aber ein Erziehungswissenschafter, der sich vor allem mit Pädagogik beschäftigt hat, sei zur Psychotherapie nicht zugelassen.

Der Zugang ist zu eng gefasst; ich bitte Sie, den Zugang für weitere Hochschulabschlüsse zu öffnen, nicht nur für den Master in Psychologie.