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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-06-07

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-07

Wortprotokoll

Die von der Grünen Partei lancierte Volksinitiative wurde am 22. Mai 1996 mit 113 153 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Behandlung der Initiative in den Räten wurde aufgrund anderer Initiativen mit der gleichen Stossrichtung gemäss Artikel 28 des Geschäftsverkehrsgesetzes zurückgestellt.

[PAGE 243] Ganz kurz einige Bemerkungen zum Materiellen: Die Volksinitiative verlangt die Besteuerung der nichterneuerbaren Energieträger und der Elektrizität von Wasserkraftwerken mit mehr als einem Megawatt Leistung zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung der Sozialversicherungen, besonders aber zur Finanzierung einer Herabsetzung des Rentenalters. Es handelt sich demzufolge um eine ökologische Steuerreform, allerdings mit veränderten Rahmenbedingungen: So soll der Ertrag der Energiesteuer nicht wie bei der seinerzeit abgelehnten Grundnorm durch Reduktion einer anderen Steuer oder Abgabe im Sinne der Aufkommensneutralität zurückerstattet werden. Zudem soll die Wasserkraft auch besteuert werden.

Der Bundesrat beantragte bereits mit Botschaft vom 13. Mai 1998, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

In Anbetracht des Volksentscheides vom September 2000 zur Grundnorm schien es der Kommission wichtig zu wissen, wie die Initianten ihre Initiative im Lichte des Abstimmungsergebnisses beurteilen. Sie lud daher das Initiativkomitee zur Anhörung ein. Der Vertreter des Komitees machte geltend, dass es sich bei der Initiative keinesfalls einfach um eine Neuauflage der Umweltabgabe handle, sondern um einen neuen Vorschlag, der sich in wesentlichen Punkten von der Umweltabgabe unterscheide:

Zum einen gehe es bei der Initiative um eine echte ökologische Steuerreform, die den Abgabesatz nicht auf 0,5 Prozent beschränke. Dabei werde von einem langfristigen Abgabevolumen von rund 20 Milliarden Franken ausgegangen. Dies im Gegensatz zur Grundnorm, die höchstens 3 Milliarden Franken gebracht hätte. Eine Reduktion des Energieverbrauchs von 40 bis 50 Prozent wäre - immer gemäss Initianten - die Folge. Das sei also weit mehr als die Umweltabgabe, die lediglich 5 Prozent gebracht hätte.

Dadurch werde ein hoher Anreiz geschaffen, den Umstieg auf neue Technologien anzugehen.

Gegenüber der Grundnorm wurde im Vorfeld der Abstimmung ja heftig kritisiert, dass die Rückerstattung unsozial sei, da sie nur den Erwerbstätigen zugute käme. Mit der Initiative werde dieser Mangel behoben, komme die Rückerstattung doch allen zugute; sie solle sozial verträglich ausgestattet werden, wie genau, das lasse die Initiative ausdrücklich offen. Wie bei der Pensionskassenregelung könnte so z. B. ein Koordinationsabzug eingeführt werden.

Auf den wohl heikelsten Punkt der Initiative, die Besteuerung der Wasserkraft, angesprochen, meinte der Vertreter des Initiativkomitees, dass dieser Punkt heute in der vorliegenden Form wohl nicht mehr in den Text aufgenommen würde. Auch hier, wie nach jeder Abstimmung, gebe es allerdings Interpretationsspielräume. Mit der Initiative würde nur die grundsätzliche Richtung festgelegt; es gehe im Wesentlichen darum, einen anerkannten Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Prinzips Nachhaltigkeit einzuläuten. Mit den vom Bund bis anhin eingeleiteten Massnahmen in Richtung nachhaltige Entwicklung - er verwies auf das Programm Energie Schweiz und das CO2-Gesetz - sei zwar einiges in Gang gesetzt worden, es werde aber zu sehr auf die Eigeninitiative und die Verhandlungen mit der Privatwirtschaft abgestellt. Damit werde man nie zum dringenden Wandel kommen, es sei alles zu wenig verpflichtend und zu halbherzig. Gemäss Initianten sei unklar, ob die CO2-Abgabe komme und wie hoch sie sei. Die Initiative sei nur schon deshalb notwendig, und ein Rückzug komme aus all den erwähnten Gründen nicht in Betracht.

Seitens der Kommission wurden der Initiative durchaus einige Meriten zugestanden. In der Zeit seit 1996 habe sich in der Frage der Nachhaltigkeit allerdings einiges bewegt. Entgegen den Aussagen des Initiativvertreters sei das CO2-Gesetz verabschiedet und in Kraft, und ein allfälliger Handlungsbedarf müsse in Rechnung gestellt werden. Wenn die Emissionsziele mit anderen Massnahmen nicht erreicht werden könnten, sei eine CO2-Abgabe klar vorgesehen.

Nun zu den Gründen, weshalb die Mehrheit der Kommission der Meinung ist, die Initiative sei abzulehnen:

1. Nach Auffassung der Mehrheit ist sie mangelhaft und schlecht formuliert; das wird zwischen den Zeilen selbst von den Initianten eingestanden. Es kann aber nicht Sache des Parlamentes sein, eine schlecht redigierte Initiative zu verbessern.

2. Die Initiative zielt in eine ähnliche Richtung wie die Grundnorm, die im September 2000 vom Volk abgelehnt worden ist. Wir können aber die Stimmbürgerschaft nicht unbesehen vorangegangener Abstimmungen innert kurzer Zeit wieder an die Urne rufen. Zudem ist der in der Initiative zuerst genannte Finanzierungszweck, die Herabsetzung des Rentenalters, zwar nicht direkt gefordert, aber nach dem klaren Volksentscheid vom 26. November 2000 zurzeit sowieso obsolet. Wenn die Herabsetzung aber vom Volk eines Tages beschlossen würde, dann müsste sie bei Annahme der Initiative so finanziert werden.

3. Die Kommissionsmehrheit sieht gerade in der Tatsache, dass der Initiativtext im Gegensatz zur Grundnorm keinen Höchstsatz in der Verfassung vorsieht, einen Mangel. Längerfristig wäre bei hohen Abgabesätzen mit spürbaren wirtschaftlichen Problemen zu rechnen; dabei wären nicht nur die energieintensiven Branchen gefährdet. Die Initiative will zudem alle Energieträger besteuern, mit Ausnahme so genannt erneuerbarer Energiequellen. In der Initiative ist von einer differenzierten Besteuerung gemäss einer ökologischen Betrachtung nichts zu finden. Das heisst, dass auch die Wasserkraft aus grösseren Anlagen besteuert werden muss.

Nach der Meinung sämtlicher Kommissionsmitglieder ist dies der eigentliche Pferdefuss dieser Initiative. Gemäss Verfassungstext wären ja nur gerade Kleinkraftwerke davon ausgenommen, die gesamthaft gesehen nur gerade 1 Prozent des schweizerischen Elektrizitätsmarktes ausmachen, also sozusagen vernachlässigbar sind. Es besteht aber allgemein Konsens darüber, dass die Wasserkraft die Energie der Zukunft sei. Deshalb bedürfe sie der Förderung und nicht einer zusätzlichen Belastung. Dies ist auch der Grund, weshalb eine Unterstützung der Initiative für viele Befürworterinnen und Befürworter der Grundnorm nicht infrage kommt.

Da sich viele Kommissionsmitglieder seinerzeit für die ökologische Steuerreform ausgesprochen haben und teilweise an vorderster Front für diese Steuerreform eingestanden sind, ist dies der Grund, weshalb sie hier diesem Ansinnen, auch die Wasserkraft zu besteuern, nicht zustimmen können. Zudem läuft dies in erheblicher Weise den Bemühungen weiter Kreise zuwider, dieser Energiequelle auch im Elektrizitätsmarkt bessere Chancen zu sichern.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.