Schwaller Urs · Ständerat · 2010-06-15
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-15
Wortprotokoll
Am 1. Januar 2008 trat die 5. IV-Revision in Kraft, letztes Jahr haben wir uns intensiv mit der befristeten Mehrwertsteuererhöhung befasst, heute steht nun das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision auf dem Programm, und auf Ende Jahr steht ohne Zweifel dann das schwierigere zweite Paket dieser 6. IV-Revision zur Diskussion. Der Revisionsrhythmus ist extrem hoch, aber notwendig. Die IV ist überschuldet und gefährdet, wenn wir nicht handeln. Nur wenn es uns gelingt, mit der vorliegenden, [PAGE 647] eingliederungsorientierten Rentenrevision und dann mit dem zweiten Paket in spätestens sieben Jahren Ein- und Ausgaben der IV ins Lot zu bringen, haben wir die Hausaufgaben gemacht.
Ich unterstütze den vorliegenden Revisionsentwurf. Das gilt insbesondere auch für den Assistenzbeitrag und für den Grundsatz des neuen Finanzierungsmechanismus der IV. Ich präzisiere hier aber Folgendes: Die Koppelung des Beitrags des Bundes an die Ausgaben der IV war in den Jahren des stetigen Ausgabenwachstums ein grosser Vorteil, hatte aber wahrscheinlich auch zur Folge, dass kein grösserer Spardruck entstand. Mit der Abkoppelung des Bundesbeitrags von der Entwicklung der IV-Ausgaben wird neu garantiert, dass die Sparbemühungen voll und ganz der IV zukommen und nicht zu einem Drittel an den Bund weitergegeben werden müssen. Das ist in der Sache richtig und leuchtet auch ein. In der Tat: Ohne den neuen Finanzierungsmechanismus müssten wegen der heutigen Regelung rund 1,7 Milliarden Franken eingespart werden, um die für die IV notwendigen 1,1 Milliarden Franken einsparen zu können.
So weit, so gut. Nicht zu übersehen ist aber, dass bei einem erneuten starken Anwachsen der Zahl der IV-Rentner mit dem neuen Finanzierungsmechanismus ein zusätzlicher grosser Spardruck auf die IV und auf die Leistungen zukommt. Das wird keine einfache Situation sein. Wir müssen uns da nichts vormachen, und ich schliesse nicht aus, dass dann sehr schnell wieder der Ruf nach einem Wechsel des Finanzierungsmechanismus ertönt. Meines Erachtens - und darum sage ich es - muss deshalb im Nationalrat zumindest der Abdiskontierungssatz noch einmal genau unter die Lupe genommen werden.
Wir haben in der Kommission auch die Frage des Inkrafttretens des neuen Finanzierungsmechanismus erst ab 2014 angesprochen. Als Begründung dafür wurde mir einzig angegeben - so ist es mir zumindest im Gedächtnis haften geblieben -, dass der Bundeshaushalt während der Dauer des Konsolidierungsprogramms nicht zusätzlich belastet werden solle. Das Interesse an einer schnellen Sanierung der IV steht damit offenbar nicht mehr allein im Vordergrund. Mit einem Inkrafttreten erst ab 2014 kann oder wird aber die IV bis zu diesem Zeitpunkt auch nur jeweils zu zwei Dritteln von den Einsparungen profitieren. Ich finde das eigentlich nicht zweckmässig, nachdem wir uns letztes Jahr laut, deutlich und klar immer beklagt haben, die IV sei überschuldet. Ich befürchte auch, dass damit etwas Druck weggenommen wird, um bereits bis 2014 möglichst viele oder alle Einsparungsmöglichkeiten dann auch zu konkretisieren.
Auch hier glaube ich, dass sich der Zweitrat die Frage noch einmal stellen muss. Wir haben das in der Kommission diskutiert, haben uns dann aber am Schluss entschieden, in diese Richtung zu gehen, weil wir die Vorlage vor allem auch jetzt ins Parlament bringen wollten, was in der Sache richtig ist. Aber ich glaube, dass die Frage des Inkrafttretens im Zweitrat noch einmal angeschaut werden muss.
Auch wenn alles unternommen werden soll, um die heute Morgen diskutierte Vorlage im Schnellzugstempo nun vor der Diskussion des zweiten Teils der 6. IV-Revision zu behandeln und abzuschliessen, ist es unabdingbar, dass wir am Ziel einer möglichst raschen Sanierung der IV in den nächsten sieben Jahren festhalten und daher, so meine ich, auch den Finanzierungsmechanismus und ebenfalls das Inkrafttreten anschauen und damit die entsprechenden Voraussetzungen schaffen sollen.