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Frick Bruno · Ständerat · 2010-06-15

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-15

Wortprotokoll

Der Antrag Germann will die Wahlfreiheit der Versicherten sicherstellen. Auch dort, wo der Bund das Vergabeverfahren durchgeführt hat, sollen die Versicherten die Möglichkeit haben, den Betrag, den sie von der IV erhalten, für ein selber ausgewähltes Hilfsmittel zu benutzen. Der Bundesrat will aber die Möglichkeit vorsehen, dass der Versicherte nur aus der Bundesliste auswählen darf und kein anderes Gerät, kein anderes Hilfsmittel anschaffen darf, andernfalls verliert er den Bundesbeitrag.

Ich meine, dass die Austauschbefugnis, also das freie Wahlrecht, ein staatspolitisch wichtiges Prinzip ist. Es leitet sich aus dem Verhältnismässigkeitsgebot ab. Wenn dieses eingeschränkt werden muss, deutet es auch auf die Unverhältnismässigkeit eines Vorhabens hin. Kollege Germann hat soeben aufgezeigt, wie die konkreten Folgen von Absatz 3 aussehen. Ein Betroffener, der sich für ein Hilfsmittel ausserhalb der staatlichen Beschaffungsliste entscheidet, verliert die Leistung der Versicherung, in die er ordentlich Prämien bezahlt hat. Ich habe Verständnis für die Notwendigkeit des Ausschreibeverfahrens. Aber bei allem Verständnis für die Notwendigkeit des Druckmittels des Bundes gegenüber der Hilfsmittelindustrie gilt es doch etwas zu beachten: Wollen wir wirklich so weit gehen, wollen wir wirklich die Wahlfreiheit der Versicherten derart beschränken können? Das ist nicht nötig. Die Bestimmung schiesst über das Ziel hinaus. Es scheint mir richtig, wenn wir dem Streichungsantrag Germann zustimmen, dem Nationalrat diesen Fingerzeig geben und ihn damit bitten, die Frage nochmals sehr genau anzuschauen.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Antrag Germann zuzustimmen.