Brändli Christoffel · Ständerat · 2010-06-15
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-15
Wortprotokoll
Ich kann mich sehr kurz fassen. Wir haben hier vier Instrumente aufgezählt, die es dem Bundesrat ermöglichen, seiner Pflicht zur Versorgung mit einfachen und zweckmässigen Hilfsmitteln nachzukommen. Es ist wichtig, dass wir hier diese Instrumente schaffen, weil es schlussendlich eben nicht nur um Hörgeräte und Rollstühle geht, sondern insgesamt um rund vierzig Kategorien verschiedenster Arten von Hilfsmitteln.
Nun ist die staatliche Beschaffung ein relativ starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Es gibt Rechtsgutachten, die besagen, dass auch die Verfassungsmässigkeit angezweifelt werden muss. Es gibt aber auch Gutachten, die das Gegenteil sagen. Die Botschaft sagt dazu nichts. Ich habe das deshalb erwähnt, tat das aber nicht als Begründung für meinen Minderheitsantrag. [PAGE 656]
Worum geht es? In der Botschaft wird unter diesen vier Instrumenten keine Priorisierung vorgenommen. Es sind vier gleichwertige Massnahmen. Herr Kuprecht und Frau Sommaruga haben bereits gesagt, dass Litera d die Ultima Ratio ist. Der Bundesrat hat sich in der Kommission sinngemäss auch so geäussert, aber das steht weder in der Botschaft noch im Gesetz. Wir vertreten als Minderheit die Auffassung, dass dieses Ausschreibeverfahren als Ultima Ratio dann Platz greifen soll, wenn die Preise wesentlich von jenen in vergleichbaren Ländern abweichen. Wir sind der Meinung, dass man diese Priorisierung im Gesetz festhalten und sich hier nicht einfach auf Äusserungen des hochangesehenen Kommissionspräsidenten und des Bundesrates verlassen soll.
Ich bitte Sie, den Akzent zu setzen, dass Litera d eben effektiv nur als Ultima Ratio angewendet wird. Der Zweitrat wird sich mit dieser Frage auseinandersetzen und darüber diskutieren müssen, ob die Formulierung zu hundert Prozent richtig ist oder nicht. Aber das gehört ins Gesetz.