Graf Maya · Nationalrat · 2011-03-09
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2011-03-09
Wortprotokoll
Bereits seit den Neunzigerjahren weisen die Grünen darauf hin, dass angesichts der schnellen Entwicklung in Biologie und Medizin der Schutz der an der stets steigenden Zahl von Forschungsvorhaben teilnehmenden Menschen verbessert und einheitlich geregelt werden muss. Die grüne Fraktion begrüsst daher das vorliegende umfassende Bundesgesetz und wird darauf eintreten.
Dass dieses Thema so lange diskutiert wurde, hat auch damit zu tun, dass der Forschung an Lebewesen immer ein ethischer Grundkonflikt zugrunde liegt. Der Gewinn wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Grundlagenforschung ist nicht immer automatisch auch ein Gewinn für die Menschen, die daran teilnehmen, denn es können Risiken und Belastungen für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen entstehen; später einmal sind die Ergebnisse vielleicht ein Gewinn für andere Menschen und für die Gesellschaft. Vor allem wenn Forschung mit besonders schutzbedürftigen Menschen möglich sein soll, muss sie sehr sorgfältig geregelt werden. Die Menschenwürde muss daher oberste Priorität haben. Forschung mit schwerkranken oder sterbenden Menschen, mit behinderten Menschen, mit Menschen in Gefangenschaft oder in Notfallsituationen, mit Kindern, mit Jugendlichen oder Forschung an Embryonen verbindet eines: Alle diese Menschen können nicht selber über ihre Teilnahme an Forschungsprojekten entscheiden. Daher muss der Gesetzgeber hier den höchstmöglichen Schutz garantieren. Auf der [PAGE 303] anderen Seite wollen wir alle den Nutzen für unsere Gesundheit haben, den uns die moderne Biomedizin bietet; daran wollen wir alle teilhaben. Dies hat auch das überaus deutliche Resultat zum neuen Verfassungsartikel bei der Volksabstimmung gezeigt. Es gilt, diesem Interessenkonflikt mit diesem Gesetz in hohem Masse gerecht zu werden.
Die grüne Fraktion ist der Meinung, dass die Vorlage des Bundesrates ausgewogen ist. Sie wird daher mit ein paar wenigen Ausnahmen, die unbedingt einer Verbesserung bedürfen, dem Entwurf des Bundesrates folgen.