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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2011-03-09

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Sie haben es von meiner Vorrednerin gehört: Der vorliegende Entwurf des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen behandelt ein zentrales Anliegen bei der Forschung mit Menschen, nämlich die Garantie der Menschenwürde und des Persönlichkeitsschutzes. Es sind nicht in erster Linie die Forschenden, welchen dieses Gesetz gewidmet ist. Es sind die Menschen, mit denen geforscht wird, deren gesetzlicher Schutz garantiert werden muss. Insbesondere werden wir uns für eine konsequente Stärkung der Patientenrechte engagieren, da es gerade die Patientinnen und Patienten sind, die in der Forschungskette das verletzlichste Glied darstellen und in der Gesundheitspolitik keine starke Lobby besitzen, die ihre Interessen unabhängig und klar vertritt und durchsetzt.

In Ergänzung zu meiner Vorrednerin möchte ich auf die Problematik der Heilversuche eingehen, die in dieses Forschungsgesetz nicht Eingang gefunden haben. Die Grünen unterstützen deshalb die separate Motion zur weiteren Regelung der Heilversuche. Heilversuche sind ärztliche Behandlungen, die nicht einem medizinischen Standard entsprechen und die nicht auf der Basis eines durch eine Ethikkommission geprüften Forschungsprojektes durchgeführt werden können. Sie kommen dann zur Anwendung, wenn der Patientin oder dem Patienten mit den standardisierten Therapiemethoden nicht geholfen werden kann und Arzt und Patient sich durch diese Therapie eine Verbesserung des Gesundheitszustandes versprechen. Betroffene Patientinnen und Patienten können von solchen Heilversuchen profitieren, weshalb Heilversuche teils auch systematisch und in eine Begleitforschung eingebettet an Kliniken durchgeführt werden. Als Beispiel sei die Verabreichung eines noch nicht zugelassenen Krebsmedikamentes im fortgeschrittenen Stadium einer Krebserkrankung genannt.

Die Schattenseite solcher Heilversuche zeigten uns bei den Hearings Vertreterinnen der Patientenorganisationen anhand von Fällen, die sie gesammelt und die mehrfach Schweizer Gerichte beschäftigt hatten. Eine nichtanerkannte Therapie kann auch schwere Nebenwirkungen verursachen oder im Extrem- oder Einzelfall sogar zum Tod des Patienten führen. In den uns beschriebenen Fällen waren sich viele Patientinnen und Patienten oder deren Angehörige nicht bewusst, dass die ihnen verschriebene Therapie nicht erprobt war. Sie fühlten sich zu schlecht aufgeklärt, hilflos ausgeliefert und bezahlten schlussendlich einen viel höheren Preis, als sie ihn sich erhofft hatten.

Der Wunsch, Heilversuche im Forschungsgesetz zu regeln, wurde deshalb zu Beginn der Beratung breit diskutiert und wurde von verschiedenen Kommissionsmitgliedern, auch von den Vertretern der Grünen, unterstützt. Im Verlauf der Arbeiten stellte sich aber heraus, dass dieses Anliegen keine Mehrheit finden würde, und zwar vorwiegend aus folgenden Gründen: Es fehlten uns die Grundlagen für die Entscheidung, wo für Heilversuche günstige Rahmenbedingungen zu schaffen wären, damit Patientinnen und Patienten, die an einer fortgeschrittenen und mit anerkannten Therapien nicht behandelbaren Krankheit leiden, von Heilversuchen profitieren könnten, die vielleicht die letzte Chance zur Verbesserung ihres Gesundheitszustands darstellen. Es fehlten uns auch die Grundlagen, um zu entscheiden, in welcher Form und in welchem Gesetz oder mit welchen Richtlinien die Patienten besser vor unseriösen Heilversuchen geschützt werden könnten. Erschwerend kam hinzu, dass Heilversuche nicht mit der medizinischen Forschung gleichzusetzen sind, die im Forschungsgesetz geregelt wird. Heilversuche erfüllen die Forschungskriterien in mehrfacher Hinsicht nicht; sie dienen in der Regel nicht einer systematischen Erkenntnis, sondern der individuellen Besserung des Zustands der Patientinnen und Patienten. Sie führen häufig zum "off label use" eines Medikaments, was heisst, dass ein Medikament angewandt wird, das für diese Krankheit nicht zugelassen ist. Die Anwendung von nichtzugelassenen Medikamenten ist in verschiedenen medizinischen Gebieten gebräuchlich und kann, muss aber nicht, einem Heilversuch entsprechen.

Um diese offenen Fragen gründlich abzuklären und eine geeignete Regelungsform zu finden, unterstützen wir die separate Kommissionsmotion zu diesem Thema. Gleichzeitig unterstützen wir in diesem Forschungsgesetz konsequent das zentrale Anliegen der Patientenorganisationen, nämlich die Pflicht zur Aufklärung der Patienten und Patientinnen und die Stärkung ihrer Rechte. Eine stringentere Aufklärungspflicht stärkt die Eigenkompetenz aller betroffenen Patienten und Patientinnen, seien sie an Forschungsprojekten oder an Heilversuchen beteiligt.