Lexipedia

preparatory:AB 134514

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-03-09

Wortprotokoll

Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Jositsch, bin ich nicht Strafrechtsprofessor, und ich habe Ihnen das gesagt, was unsere Rechtsgelehrten in unserem Departement sagen. Diese sind der Auffassung, dass Sie hier diese drei Jahre belassen sollten, in Analogie zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz. Wenn der Herr Strafrechtsprofessor hier eine andere Ansicht hat, dann ist das typisch für Juristen. Wir könnten jetzt noch mehrere fragen; vielleicht käme noch einmal etwas anderes heraus. Ich kann Ihnen das sagen, was wir im Departement gemacht haben. Wir sind der Meinung, dass dieser Katalog und insbesondere der Punkt, den ich Ihnen aufgeführt habe, es rechtfertigen, dass man eine Höchststrafe von drei Jahren in dieses Gesetz einfügt.