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Stöckli Hans · Ständerat · 2013-03-04

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-04

Wortprotokoll

Ich möchte dem Bundesrat für die klare Antwort auf meine Fragen danken. Im Lichte der Absichtserklärung betrachtet, welche die Kantone Bern und Jura am 20. Februar 2012 unterzeichnet haben, ist verständlich, dass der vom Parlament des Kantons Jura angenommene Artikel 139 der jurassischen Kantonsverfassung zum jetzigen Zeitpunkt kein Problem darstellt. Losgelöst von dieser Vereinbarung - und da teile ich die Meinung des Bundesrates - könnte darin "aber eine permanente verfassungsrechtliche Anmeldung von Gebietsansprüchen des Kantons Jura auf alle Gebiete des Berner Juras erblickt werden, was grundsätzlich nicht mit dem Bundesrecht vereinbar wäre".

Das Problem ist jetzt: Was geschieht mit Artikel 139, wenn das Verfahren, welches durch diese Vereinbarung vorbereitet wird, abgeschlossen und kein neuer Kanton entstanden ist? Was geschieht damit also, wenn entweder auf der jurassischen oder auf der Berner Seite der Wunsch, einen neuen Kanton zu gründen, keine Mehrheit gefunden hat? Um diesen Fall ohne Probleme vorwegnehmen zu können, sollte meiner Meinung nach klar sein, dass Artikel 139 der jurassischen Kantonsverfassung dann zwar in Rechtskraft erwachsen ist - so steht es auch in der Botschaft des Kantons Jura zu dieser Frage -, aber nicht angewendet werden sollte.

Nun ist das Problem aber darin zu sehen, dass dieser Verfassungsartikel im Falle, dass eben keine Veränderung der Gebiete vorgenommen wird, so betrachtet nicht gewährleistet werden könnte. Das bedeutet, dass diese Bestimmung eben von Beginn weg, ex tunc, nichtig wäre und die Verfassung des Kantons Jura im Verlaufe der Zeit dann eben wieder entsprechend bereinigt werden sollte.

Es geht mir darum, keine Missverständnisse aufkommen zu lassen und Klarheit zu haben, um diesen Prozess, der wichtig ist und gut angegangen wurde, nicht zu belasten.