Reimann Maximilian · Nationalrat · 2013-06-03
Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-03
Wortprotokoll
Es handelt sich hier um den zehnten Bericht des Bundesrates vom 27. Februar dieses Jahres über die Schweiz und die Konventionen des Europarates. Die APK hat ihn am 25. März beraten, und das Ratsplenum möge ihn nun ebenfalls zur Kenntnis nehmen.
Die Schweiz gehört dem Europarat nun seit fünfzig Jahren an. Dieses Ereignis ist jüngst bei uns in der Schweiz, aber auch - während der letzten Session - in Strassburg gebührend gefeiert worden. Unser Land gehört in Strassburg zu den aktivsten der 47 Mitgliedländer. Es behaupte also niemand, die Schweiz befinde sich in Europa irgendwie im Abseits! Wir sind mittendrin, tauschen uns aus und erbringen den Beweis, dass man auch ohne Zugehörigkeit zur EU rechtsstaatlich und wirtschaftlich erfolgreich sein kann.
Die Schweiz macht aber auch im Europarat nicht alles mit, was in Form von Konventionen oder anderen Übereinkommen aufs Papier kommt. Genau darum geht es in diesem Bericht, der aufzeigt, welche Abkommen die Schweiz ratifizierte und welche nicht und was die Gründe der Nicht- bzw. der Noch-nicht-Ratifikation sind.
Der Bundesrat hält auf Seite 9 des Berichtes zu Recht fest, dass es nicht darum gehen könne, alle Übereinkommen nur um des Beitritts willen ratifizieren zu wollen. Es ist vielmehr angezeigt, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob der Beitritt auch aus dem Blickwinkel unserer Landesinteressen notwendig oder wünschbar ist.
Da muss ich beifügen - ich tue dies aus dem Blickwinkel meiner nun schon vierzehnjährigen Zugehörigkeit zur Parlamentarischen Versammlung des Europarates -, dass sich der Europarat allzu lange mit allzu vielen Themen befasst hat, quasi mit Gott und der Welt. Mit den am Warschauer Gipfel vor sieben Jahren eingeleiteten Reformen besinnt er sich nun endlich wieder auf seinen Ursprung, nämlich die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte. Das ist gut so. Deshalb wird nun wieder weniger an Konventionen produziert, getreu der Devise "Weniger ist mehr". Davon hat die Schweiz seit dem letzten Bericht im Jahr 2008 unter anderem folgende ratifiziert: das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin, das Übereinkommen über Computerkriminalität, das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin bezüglich der Transplantation von menschlichen Organen und Gewebe, die Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie das Europäische Landschaftsübereinkommen.
In der Kommission gaben aber die Konventionen, die von der Schweiz nicht ratifiziert worden sind, wesentlich mehr Anlass zur Diskussion. Das ist eine ganze Reihe von Konventionen, wobei noch solche hinzukommen, die zwischenzeitlich bereits veraltet oder obsolet geworden sind. Ich beschränke mich darauf, auf zwei Konventionen hinzuweisen, die für die Schweiz zwar durchaus von Interesse sind, aber trotzdem nicht ratifiziert wurden: erstens die revidierte Europäische Sozialcharta von 1996, zweitens das Europäische Übereinkommen über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben von 1992.
Die Sozialcharta ist weder unterzeichnet noch ratifiziert worden, weil sie teils fragwürdige Sozialrechte, wie etwa das Recht auf Wohnung, enthält, teils aber von der aktuellen schweizerischen Sozialgesetzgebung bereits positiv überflügelt worden ist. Zudem ist der Bundesrat immer noch mit dem ständerätlichen Postulat 10.3004 befasst, das einen Bericht über die Vereinbarkeit zwischen Sozialcharta und schweizerischer Rechtsordnung verlangt.
Was die Beteiligung von Ausländern auf der kommunalen Ebene betrifft, verweigert der Bundesrat Unterzeichnung und Ratifikation, weil er nicht in die kantonalen Kompetenzen eingreifen will und kann. Das ist völlig korrekt.
Ich kann es bei diesen Beispielen bewenden lassen. Je nach parteipolitischem Standpunkt wurden noch Wünsche vorgebracht, das eine noch zu tun oder anderes definitiv zu unterlassen. Per saldo kann aber die Kommission dem Bundesrat in Bezug auf die Art und Weise, wie er die Interessen der Schweiz und die Konventionen des Europarates aufeinander abgestimmt hat, ein korrektes Verhalten attestieren und eine gute Note erteilen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auch Ihrerseits von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.