Markwalder Christa · Nationalrat · 2013-06-03
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-03
Wortprotokoll
Die Anzahl der Bundesverwaltungsrichterinnen und Bundesverwaltungsrichter wurde im Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 auf 50 bis 70 Stellen festgelegt. Eine Parlamentsverordnung konkretisierte die Zahl auf maximal 65 Stellen.
Das Bundesverwaltungsgericht ist am 6. Oktober 2011 an die beiden Kommissionen für Rechtsfragen gelangt, mit dem Anliegen, die Zahl der Richterstellen neu auf 70 zu erhöhen. Nach Anhörungen des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesgerichtes als dessen Aufsichtsbehörde beschloss die Kommission, mittels einer parlamentarischen Initiative eine Änderung der Richterstellenverordnung einzuleiten. Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht kam die Kommission zum Schluss, dass die Zahl der Richterstellen nicht um 5, sondern um maximal 3 auf maximal 68 Stellen zu erhöhen sei. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 19. Juni 2012 mit 11 zu 1 Stimmen zu.
Unser Rat stimmte in der vergangenen Wintersession der parlamentarischen Initiative zu mit dem Ziel, dem Gericht mehr Flexibilität bei der Besetzung von Richterstellen zu geben und so besser auf sprachliche Erfordernisse oder auf die schwankende Geschäftslast reagieren zu können. Der Ständerat beschloss im Einklang mit der Stellungnahme des Bundesrates und des Bundesgerichtes, nicht auf die Vorlage einzutreten, da insbesondere aus dem Geschäftsbericht 2012 hervorgeht, dass die aufgelaufenen Pendenzen in den letzten Jahren massgeblich abgebaut werden konnten und dass keine markante Steigerung für die Abteilung III des Bundesverwaltungsgerichtes - diese entscheidet in den Bereichen Ausländerrecht, Gesundheit und Sozialversicherung - zu erwarten sei.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ihre Haltung noch einmal überprüft und mit 12 zu 7 Stimmen beschlossen, sich dem Ständerat anzuschliessen und nicht auf die Vorlage einzutreten. Festgehalten wurde in der Diskussion jedoch, dass die Verordnung dem Gericht genügend Flexibilität biete, um auf eine veränderte Geschäftslast angemessen reagieren zu können.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.