Schwander Pirmin · Nationalrat · 2013-06-03
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-03
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen, Absatz 5 also zu streichen.
In Absatz 5 geht es um die Frage, ob ein Elternteil, dem vor mehr als fünf Jahren bei einer Scheidung die elterliche Sorge entzogen wurde, erneut einen Antrag auf gemeinsame Sorge stellen kann oder nicht. Wenn wir Absatz 5 beibehalten, kann ein Elternteil, bei dem die Scheidung mehr als fünf Jahre zurückliegt, einen solchen Antrag nicht mehr stellen.
Wir verstehen die Begründung, dass man rechtskräftige Urteile grundsätzlich nicht abändern soll. Das soll grundsätzlich auch nicht der Fall sein. Aber die Rückwirkung ist ja nicht bestritten, weder vom Ständerat noch vom Bundesrat, noch vom Nationalrat. Es geht lediglich um die Frage, wie weit zurück die Scheidung liegen darf. Es ist unseres Erachtens sehr heikel, jetzt gerade eine Frist von fünf Jahren festzulegen. Wir haben gerade vorhin gehört, wie alt Kinder bei einer Scheidung im Durchschnitt sind. Nehmen wir noch fünf Jahre dazu, bleibt ein Rest von zwei, drei Jahren. Genau für diese Zeit würden wir hier einen solchen Antrag ausschliessen.
Der Hauptgrund dafür, dass wir die Rückwirkung nicht begrenzen wollen, ist aber der folgende: Es handelt sich hier um einen Systemwechsel. Wir machen beim Sorgerecht einen grundlegenden Wechsel. Da ist es nichts als angebracht, dass alle Elternteile einen Antrag auf Anwendung des neuen Systems stellen können.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.