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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-06-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-06-19

Wortprotokoll

Besten Dank für diese Frage, Frau Huber. Nein, ich bin nicht der Meinung, dass jener Artikel deswegen ausser Kraft gesetzt wird. Ich habe es vorhin gesagt: Das Gericht muss und wird das Kind zu den Fragen anhören, die für das Kind von Belang sind - mehr oder weniger unabhängig davon, wie Sie entscheiden, - und dessen Antworten in seine Überlegungen mit einbeziehen. Es ist ein bisschen schade, wenn Sie jetzt hier auflisten, wozu das Kind vom Gericht angehört und was alles berücksichtigt werden soll, aber nicht den Begriff "Unterhalt" aufnehmen. Das könnte bei einem Gericht natürlich Fragen aufwerfen. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass das Gericht das Kind zu allen Fragen inklusive Unterhaltsfragen anhören und dessen Antworten beachten muss und wird, weil es hier auch um die Situation und das Wohl des Kindes geht.

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