Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-06-07
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-07
Wortprotokoll
Im Rahmen der Eintretensdebatte ist auf das Ergebnis der Finanzrechnung mit dem Rekordüberschuss bereits hingewiesen worden. Ich kann lediglich noch anfügen, dass die Positionen, die im Wesentlichen zu diesem Ergebnis geführt haben, in der Rechnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes zu finden sind. Bei den Fiskaleinnahmen - nämlich der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer, den Stempelabgaben und der Mehrwertsteuer - sind ja insgesamt 4,5 Milliarden Franken Mehreinnahmen zu verzeichnen.
Das Ganze ist bereits vom Kommissionspräsidenten und von Herrn Bundesrat Villiger kommentiert worden; ich kann mir deshalb weitere Ausführungen ersparen.
Noch ein Wort zu dieser Studie der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich: Wir hatten Gelegenheit, uns im Rahmen eines Zwischenberichtes orientieren zu lassen, und es wurde damals - das war im April - schon in Aussicht gestellt, dass mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht von systematisch schlechten Schätzungen auszugehen sei. Herr Bundesrat Villiger hat das heute bestätigt, und wir haben aus der Presse zur Kenntnis genommen, dass dieser Bericht nun offenbar vorliegt. Ich gehe davon aus, dass auch die Mitglieder der Finanzkommission diesen Bericht gelegentlich erhalten, damit wir uns darüber orientieren lassen können. Denn - das muss man schon festhalten - auch wenn derartige Budgetabweichungen auf Einzelereignisse zurückzuführen sind, müssen sie schon hinterfragt werden, weil bei solchen Abweichungen die Glaubwürdigkeit des Voranschlages in der breiten Öffentlichkeit immer zur Diskussion steht. Deshalb muss man das schon noch näher ansehen.
Diese höheren Fiskaleinnahmen hatten natürlich auch zur Folge, dass beim Aufgabengebiet Finanzen und Steuern erhebliche Veränderungen zu verzeichnen sind. Dieser Bereich umfasst ja namentlich die Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen, und dieser Bereich hat einen Zuwachs gegenüber dem Budget von 566 Millionen Franken zur Folge; gegenüber dem Vorjahr beträgt er sage und schreibe 1,1 Milliarden Franken.
Noch ein Wort zu den Geld- und Kapitalmarktschulden: Diese lagen um 115 Millionen Franken unter den budgetierten Werten, und bei den Anleihen waren es 133 Millionen Franken. Das ist darauf zurückzuführen, dass sich die Emissionen 1999, welche sich im Jahre 2000 zinswirksam ausgewirkt haben, auf ein Volumen von lediglich 5,5 anstelle von 7 Milliarden Franken beliefen.
Noch ein Wort zu den Passivzinsen: Sie lagen gesamthaft mit rund 3,5 Milliarden Franken im Rahmen des Budgets. Ihr Anteil an den Gesamtausgaben beträgt 7,4 Prozent, was gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung um 0,4 Prozent ausmacht. Als Folge eines Rückganges der Passivzinsen [PAGE 230] und einer Zunahme des Kapitalertrages - dieser hat sich um 244 Millionen Franken verbessert - hat sich auch die Nettozinslast des Bundes verändert. Es sind 148 Millionen Franken oder 5,1 Prozent weniger als im Vorjahr.
Die Finanzkommission hat sich im Rahmen der Beratungen der Rechnung des Finanzdepartementes auch dafür ausgesprochen - das ist uns zugesichert worden -, dass wir bis im Oktober 2001 eine Generalübersicht über die Finanzlage des Bundes erhalten, so wie wir das im Rahmen der Beratung der Schuldenbremse erhalten haben. Das scheint uns sehr wichtig zu sein, insbesondere um auch die Längerfristigkeit oder, Herr Bundesrat Villiger, die Nachhaltigkeit insbesondere der Schuldensituation und der Ausgabensituation beurteilen zu können.
Wir haben auch noch die Aufgabe, uns mit dem Postulat Pfisterer Thomas zu beschäftigen, wie wir die Zusammenarbeit zwischen den Fachkommissionen und der Finanzkommission verbessern wollen. Die Problematik von Sachentscheiden, die in den Fachkommissionen gefällt und der Finanzkommission finanzwirksam werden, ist heute schon von zwei Vorrednern angetönt worden. Dann steht noch das Postulat der Finanzkommission des Nationalrates im Raum, das sich mit der Reduktion der Staatsquote beschäftigt. Wenn man solche Fragen diskutieren will, erscheint uns eine solche Generalübersicht wichtig. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass wir diese im Hinblick auf den Voranschlag 2002 erhalten.
Noch eine Bemerkung zum Personalwesen: Da gilt es zur Kenntnis zu nehmen, dass aufgrund des neuen Bundespersonalgesetzes in absehbarer Zeit der Übergang zur Leistungsentlöhnung stattfinden wird. Aus der Sicht der Finanzkommission gilt es dann zu klären, wer sich den damit verbundenen Fragen im Sinne eines Controllings einmal annehmen werden wird. Ist das die Staatspolitische Kommission, die GPK oder die Finanzkommission? Ich möchte hier im Rat festhalten, dass das noch zu klären ist.
Im Übrigen verweise ich auf die umfangreichen und detaillierten Ausführungen in der Botschaft, auf die bereits getätigten Ausführungen im Rahmen des Eintretens und kann mich deshalb darauf beschränken, Ihnen im Namen der Finanzkommission die Finanzrechnung des Finanzdepartementes zur Genehmigung zu empfehlen.
Die Nachtragskredite haben - mit einer Ausnahme - keinen Anlass zu Diskussionen gegeben. Ich möchte lediglich festhalten: Beim Nachtragskredit von 200 Millionen Franken zugunsten der Eidgenössischen Versicherungskasse haben wir uns die Frage gestellt, ob wir das tatsächlich bezahlen müssen. Wir sind dann sehr umfangreich und detailliert dokumentiert worden, dass überall gesetzliche Grundlagen vorhanden sind, womit der Bund als Arbeitgeber zu diesen Leistungen verpflichtet ist.
So weit meine Ausführungen zum Eidgenössischen Finanzdepartement.