Briner Peter · Ständerat · 2001-06-07
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Diese Parlamentarische Initiative verlangt im Hinblick auf eine vermehrte Mitwirkung des Parlamentes in der Aussenpolitik, wie sie in der neuen Bundesverfassung und in Artikel 47bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verankert ist, dass Kapitalaufstockungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom Parlament genehmigt werden. Bisher konnte der Bundesrat in eigener Kompetenz über die Teilnahme der Schweiz an diesen Kapitalerhöhungen entscheiden. Er war einzig verpflichtet, die Bundesversammlung vorgängig darüber zu informieren.
Die mit der Mitgliedschaft im IWF verbundenen finanziellen Leistungen werden von der Schweizerischen Nationalbank erbracht. Sie beeinflussen den Bundeshaushalt nicht. Die Teilnahme der Schweiz an Quotenerhöhungen des IWF erfolgte demzufolge bisher in enger Zusammenarbeit des Bundesrates mit der Nationalbank.
Der Grund, weshalb das Parlament bei den Quotenerhöhungen - im Gegensatz zu den Entwicklungsbanken - nicht mitbestimmen konnte, liegt darin, dass bei den Entwicklungsbanken das Parlament Rahmenkredite sprechen musste, wogegen der Währungsfonds durch die Nationalbank finanziert wird.
Verschiedene Vorstösse im Nationalrat haben gezeigt, dass die geltende Fassung des Mitwirkungsgesetzes zu gewissen Missverständnissen führen kann. Aufgrund der Aktualitäten haben auch das Interesse, die Sensibilität der Öffentlichkeit und des Parlamentes an den Tätigkeiten des IWF zugenommen. Das Wachstum der Weltfinanzmärkte und die vermehrte Liberalisierung haben im Wesentlichen zu zwei Folgen geführt:
Zum einen wurden dadurch grosse Wachstumspotenziale geschaffen, die zu mehr Wohlstand führen. Zum anderen ist auch die Krisenanfälligkeit gestiegen. Damit hat sich die Bedeutung des IWF erhöht. Der Weltwährungsfonds hat neben einer Feuerwehrfunktion hauptsächlich eine Präventivfunktion. Er muss die Länder begleiten und zu Politiken anregen, die die Stabilität der Währungsordnung fördern und nicht etwa gefährden.
Die Schweiz als Welthandelsland hat ein grosses Interesse daran, hier konstruktiv mitzuarbeiten. Der Bundesrat hat seine ursprüngliche Haltung revidiert; er begrüsst die parlamentarische Mitwirkung in dieser Sache. Er erklärt sich daher mit der beantragten Gesetzesänderung einverstanden, so wie er auch das Parlament an grundlegenden Entscheiden der schweizerischen Politik im IWF beteiligen will.
Klar sein muss uns indessen, dass eine Mitbestimmung bei der Quotenerhöhung eine entsprechend hohe Verantwortung des Parlamentes in sich birgt. Aus heutiger Sicht wird es sich die Schweiz nicht leisten können, an einer Quotenerhöhung des IWF nicht teilzunehmen. Dies hätte unmittelbar eine Reduktion ihres Stimmengewichts zur Folge und würde den Einfluss der Schweiz auf den IWF und die Weltbank vermindern. Als kleine, offene Volkswirtschaft mit einem bedeutenden Finanzsektor müssen wir alles unternehmen, um diesen Einfluss zu erhalten bzw. noch auszubauen. Die Regierung ist deshalb auch bemüht, in dieser Hinsicht mehr zu unternehmen. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Kapitalanteil der Schweiz einem kontinuierlichen Erosionsprozess unterworfen ist - wie heute Morgen die Präsenz im Ständerat -, weil das schweizerische Wirtschaftswachstum deutlich unterhalb des weltwirtschaftlichen Wachstums liegt.
Die Wirtschaftskraft ist aber der wichtigste Bestandteil bei der Formulierung der Quotenformel. Wir müssen also alles unternehmen, dass wir die künftigen Kapitalerhöhungen mitmachen. Auch ist die Schweiz zu klein, als dass sie ihre Zustimmung zu Kapitalerhöhungen von bestimmten Konditionen abhängig machen könnte. Anders als den USA, die für die Frage der Quotenerhöhung eine Sperrminorität haben, bleibt uns nichts anderes übrig, als mitzumachen. Das heisst nicht, dass das Parlament zur IWF-Politik nichts sagen soll; der Ansprechpartner ist jedoch der Bundesrat und nicht der IWF direkt.
Vom Zeitpunkt, zu dem wir zu einer Quotenerhöhung aufgefordert werden, bis zum Zeitpunkt, zu dem wir diese genehmigen müssen, verstreicht eine kurze Zeit. Damit unsere Mitgliedschaft beim IWF weiterhin im Interesse unseres Landes wahrgenommen werden kann, ist der Bundesrat auf die [PAGE 248] Zusammenarbeit mit dem Parlament angewiesen. Diese neue Kompetenz bedeutet nun, dass man in unseren Räten über wichtige Traktanden der Weltfinanz- und Weltwährungsordnung und deren Entwicklung rechtzeitig und gründlich informiert wird und dass darüber eine Debatte stattfinden kann. Damit durch die parlamentarische Debatte und Beschlussfassung keine Verzögerungen eintreten, wird sich unsere Agenda am Zeitplan des Gouverneurrates des IWF zu messen haben.
Ihre Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods zuzustimmen.