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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2013-12-03

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-03

Wortprotokoll

Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich erreichen, dass die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, damit sämtliche Kosten, welche der öffentlichen Hand durch die Freitodbegleitungen bzw. durch die anschliessenden behördlichen Untersuchungen entstehen, von den Sterbehilfeorganisationen zu tragen sind. Es geht hier also nicht um die Grundsatzfrage, ob Sterbehilfe erlaubt sein soll oder nicht, es geht um die Kosten, welche bei jedem Fall begleiteter Sterbehilfe entstehen, weil diese behördliche Untersuchungen nachziehen.

Die Freitodbegleitungen durch Sterbehilfeorganisationen nehmen zu und werden wohl leider auch in Zukunft zunehmen; aufgrund der demografischen und vor allem gesellschaftlichen Entwicklung ist das zu erwarten. Es gibt inzwischen auch mehrere Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz.

Man will mehrheitlich keine Aufsicht, und man will mehrheitlich selber über Leben und Tod entscheiden. Gestatten Sie mir trotzdem ein paar persönliche Worte: Für mich ist es sehr bedauerlich, wie mit dem Leben, das ich immer als grosses Geschenk erachte, umgegangen wird. Man schneidet davon immer öfter einfach ab, was einem nicht passt, sei es in der Anfangsphase oder gegen Ende des Lebens. Vielleicht sollten wir alle ein wenig mehr hinschauen und z. B. mit Gesprächen helfen, damit ein Mensch in schwierigsten Situationen nicht alleingelassen wird. Es gibt auch sehr gut geführte Sterbehospize, die einfühlsam und begleitend wirken und arbeiten. Ich befürworte auch Palliative Care, wenn die Last zu schwer wird.

Die Schweiz verfügt im Vergleich zu anderen Ländern über eine liberale Regelung der Sterbehilfe. Das bedeutet, dass auch ausländische Sterbewillige die Schweiz aufsuchen. Wenn in Zukunft immer mehr ausländische Sterbewillige entsprechende Institutionen in der Schweiz aufsuchen, um Beihilfe zur Selbsttötung zu erhalten, müssen wir uns schon die Frage stellen, ob die damit verbundenen Kosten die Allgemeinheit zu tragen hat. Jeder durch die Sterbehilfeorganisationen ermöglichte Todesfall muss behördlich untersucht werden. Dabei fallen nicht unerhebliche Kosten für Kontrollen, Untersuchungen, Inspektionen und gegebenenfalls auch für Obduktionen an, teilweise auch noch Kosten für die Bestattung. Dieser Aufwand wurde bisher von den Kantonen beziehungsweise von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen.

Wird man in den Kantonen vorstössig, um die Frage dieser Kosten zu regeln, stellt man fest, dass dort meistens auf eine Bundeslösung gewartet wird. Es scheint aber eher der Fall zu sein, als wolle auch in Zukunft niemand dieses heisse Eisen anfassen. Deshalb ist es an der Zeit, gesetzlich zu regeln, dass die erwähnten Kosten auf die Sterbehilfeorganisationen übertragen werden, denn es ist stossend, wenn der Steuerzahler dafür aufkommen muss. Die Organisationen können ihrerseits dafür sorgen, dass diese Kosten den betreffenden Personen auferlegt werden. Es gilt auch hier das Verursacherprinzip.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner parlamentarischen Initiative.