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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2001-06-08

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-08

Wortprotokoll

Man kann sich tatsächlich fragen, ob es richtig ist, dass Kapitalgewinne gegenüber Vermögenserträgen und Grundstückgewinnen nicht besteuert werden. Es ist auch richtig, dass die Schweiz als eines der wenigen Länder die Kapitalgewinne nicht versteuert. Trotzdem: Es gilt, die ganzen Zusammenhänge aufzuzeigen, und so komme ich zum Schluss, dass ich dem Bundesrat folgen werde; das habe ich auch in der Kommission getan. Ich kann mich relativ kurz fassen, da das Wesentliche bereits gesagt wurde.

Der Vergleich mit dem Ausland hinkt, weil nicht eine einzelne Steuer mit einer anderen Steuer verglichen werden kann; vielmehr muss die Gesamtheit der Steuern einander gegenübergestellt werden. So besteuern viele Länder die Vermögenserträge von Privaten nicht, oder sie kennen keine Umsatzabgaben, und ebenso unbekannt ist vielerorts die Doppelbesteuerung oder die Grundstücksgewinnsteuer. Ein weiterer Punkt ist die Meldepflicht: Transaktionen müssen gemeldet werden, was bei uns wegen des Bankgeheimnisses eher problematisch ist, und wenn wir das einführen wollten, müssten wir dafür sorgen, dass die negativen Folgen, die das für das Bankgeheimnis hätte, unseren Finanzplatz nicht zusätzlich belasten.

Es kommt hinzu, dass die Veranlagung äusserst komplex und aufwendig ist, vor allem natürlich deshalb, weil Gewinne und Verluste doch zeitlich unterschiedlich verrechnet werden müssen. Nachweise über Gewinne und Verluste müssen erbracht werden, müssen dann anschliessend von den Steuerbehörden kontrolliert und berechnet werden, und das kann man nicht einfach auf beiden Seiten so schnell per EDV machen; das bedeutet selbstverständlich zusätzliches Personal. Was heisst es dann, wenn in einem Jahr die Gelegenheit ergriffen wird, hohe Verluste auf Wertschriftenverkäufen zu deklarieren, nicht aber die Gewinne? Dann müsste entsprechend Geld zurückbezahlt werden.

Kantone, welche die Kapitalgewinnsteuer kannten - wir haben es gehört -, haben diese allesamt wieder abgeschafft. Auch hier waren die Abrechnungen zu kompliziert, und die Erträge waren mit durchschnittlich nicht einmal 1 Prozent zu klein. Das liesse sich auch für den Bund sagen, denn die Berechnungen, die uns vorlagen, ergeben, dass in guten Börsenjahren die Steuer zwischen 100 und 400 Millionen Franken betragen würde - selbstverständlich nur dann, wenn die Titel tatsächlich veräussert würden. In diesem Sinn ist auch die Aussage von Herrn Plattner falsch, wenn er sagt, in den letzten Jahren seien Milliardenvermögen angehäuft worden, ohne dass dafür Steuern bezahlt worden seien. Die Steuer wäre auch mit einer Kapitalgewinnsteuer nicht angefallen, wenn man die Titel nicht veräussert hätte. Wenn man sie nämlich behält, bezahlt man Vermögenssteuer, und auf den Erträgen, die aus diesen Vermögen resultieren, bezahlen wir entsprechend die Einkommenssteuer.

Es ginge nicht lange und wäre auch nicht schwierig, entsprechende Konstruktionen mit ausländischen Gesellschaften zu machen, damit grössere Transaktionen schnell übers Ausland abgewickelt werden könnten und die Erträge nicht in der Schweiz anfielen. Neue Steuern sind grundsätzlich abzulehnen. In diesem Fall sollte eine neue Steuer, wenn sie eingeführt würde, nicht kostenneutral, sondern einkommensneutral gestaltet werden. Sollten Kapitalgewinne also in Zukunft versteuert werden müssen, so wären auf der andern Seite Steuern abzuschaffen. Eine entsprechende Bundessteuer sollte also - wenn schon - im Rahmen einer generellen Reform der Kapital- und Vermögensbesteuerung angepackt werden. Dazu hätten wir dann eine Botschaft, die wir diskutieren könnten.

Aus diesen Gründen folge ich der Mehrheit der Kommission.