Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2013-12-03
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-03
Wortprotokoll
200 Millionen Franken Mehrwertsteuer pro Jahr werden nicht korrekt abgerechnet, schätzt die Eidgenössische Steuerverwaltung. Geprellt werden damit die Konsumentinnen und Konsumenten, welche die Mehrwertsteuer bezahlen, die dann nicht oder nicht korrekt abgerechnet wird. Oder geprellt werden die Konkurrenten, die korrekt abrechnen, während andere Betriebe Waren ohne Mehrwertsteuer und damit zu tieferen Preisen verkaufen. Mangels Kontrollen können diese Betriebe das sanktionslos tun. Bei der Mehrwertsteuer beträgt das Kontrollintervall - die Zeit, die vergeht, bis ein steuerpflichtiger Betrieb wieder kontrolliert wird - momentan rund 36 Jahre. Unter dieser geringen Kontrolldichte leidet die Rechtssicherheit, die rechtsgleiche Behandlung. Steuerwiderhandlungen werden nicht entdeckt oder verjähren bei der kurzen Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Daher beantragt Ihnen unsere Minderheit 10 Stellen mehr für Steuerinspektionen bei der Mehrwertsteuer und 10 Stellen mehr für die externe Prüfung bei der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben. Das ist ein Tropfen auf den heissen Stein. Die Stellen finanzieren sich selber, weil jede Kontrolle einen Mehrertrag einbringen kann.
Übrigens beträgt das Kontrollintervall bei der Verrechnungssteuer und bei den Stempelabgaben, bezogen auf die prioritär zu prüfenden 47 000 Gesellschaften, 55 Jahre. 2006 betrug dieses Kontrollintervall noch 39 Jahre. Diese Veränderung des Kontrollintervalls erhöht natürlich das Risiko, dass Steuerverkürzungen und Steuerwiderhandlungen nicht entdeckt werden oder verjähren. In den vergangenen zehn Jahren wurden bei der Steuerverwaltung 72 Stellen abgebaut. Im gleichen Zeitraum nahm die Arbeitsmenge, vor allem die Anzahl der Steuerpflichtigen, bei der Mehrwertsteuer um 15 Prozent und bei der direkten Bundessteuer um 20 Prozent zu.
Der Abbau von Ressourcen im Bereich der Steuerkontrolle führt zu erheblichen Mindereinnahmen beim Bund, auch über die direkte Bundessteuer. Das führt dann natürlich auch zu Mindereinnahmen bei den Kantonen - und damit bei den Städten und Gemeinden -, weil diese mit einem Anteil von 17 Prozent partizipieren. Vergessen Sie nicht, dass die Kantone auch bei der Verrechnungssteuer, die mangels Kontrollen nicht eingenommen wird, ihren Anteil von 10 [PAGE 1948] Prozent verlieren. Es gibt Fälle, in denen nach einer Kontrolle mehrere Millionen nachbelastet werden.
Ich bitte Sie daher im Namen unserer Minderheit, den dringend benötigten 20 zusätzlichen Stellen für die Steuerinspektion bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zuzustimmen. Es ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein.
Der zweite Minderheitsantrag betrifft den Handlungsbedarf beim zivilen Zoll. Wir beantragen 41 zusätzliche Stellen. Der Stellenbedarf ist ausgewiesen; es gibt dazu einen sehr guten Bericht des Bundesrates. Die Stellen sind insbesondere nötig, um die Freihandelsabkommen zügig, korrekt und sorgfältig abzuwickeln, denn diese wachsen stetig. Freihandelsabkommen sind ein Grundpfeiler der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik - und dann fehlen die Stellen! Es braucht 7 Stellen dafür. Weiter braucht es 20 Stellen zum Vollzug der Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Da geht es vor allem um die Ware, die auf dem Luftweg, über die Flughäfen Zürich und Genf, in die Schweiz kommt, also um Transitgüter. Verdächtige Ware muss herausgefiltert und unter grossem Zeitdruck, wie das im Luftverkehr üblich ist, überprüft werden. Schliesslich geht es um 14 Stellen zum Vollzug des Betrugsbekämpfungsabkommens und des Schengener Durchführungsübereinkommens. Da gibt es sehr komplexe Sachverhalte und aufwendige Abklärungen, und alles soll rasch geschehen. Ein Beispiel: Pro Jahr gibt es rund fünfhundert Fälle von Amtshilfe in Zollsachen. Alle Fachleute sind sich einig, dass da die Verbrechensbekämpfung intensiviert werden muss. Wenn es um Amtshilfegesuche im Bankenbereich geht, wird ja jeweils sofort aufgestockt, beim Zoll hingegen nicht.
Ich fasse zusammen: Dieser Minderheitsantrag und der Vollzug dieser Abkommen liegen im Interesse der Sicherheit. Es geht dabei um Kriegsmaterial, um Betäubungsmittel, um Umwelt- und Gesundheitsschutz, um gefährliche Medikamente und die Einschleppung von Tierseuchen; es geht um die Verfolgung illegaler Zigarettenproduktion und um Markenschutz. Auch im Zusammenhang mit der Swissness-Gesetzgebung werden vermehrt Ursprungserklärungen erforderlich sein. Dieser Minderheitsantrag liegt somit im Interesse der gesamten Bevölkerung und des Schutzes ihrer Gesundheit, im Interesse des Umweltschutzes, aber auch im Interesse der Wirtschaft und der Sicherheit unseres Landes.