Reimann Lukas · Nationalrat · 2013-12-03
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-03
Wortprotokoll
Die vorgeschlagene Änderung von Artikel 224 der Strafprozessordnung ist richtig. Die Idee, dass grundsätzlich Haft angeordnet wird und dass deren Rechtmässigkeit nur auf Ersuchen des Beschuldigten hin überprüft wird, anstatt des staatlichen Haftüberprüfungsautomatismus, würde zur Entlastung der Zwangsmassnahmengerichte beitragen. In verschiedenen Kantonen hatten wir bis Ende 2010 in allen Haftsachen genau dieses umgekehrte System. Ein Zwangsmassnahmengericht existierte bis zum 1. Januar 2011 in zahlreichen Kantonen überhaupt nicht. Der Staatsanwalt ordnete damals die Haft an, und wer damit nicht einverstanden war, konnte jederzeit ein Haftentlassungsgesuch stellen. Das Entlassungsgesuch wurde dann vom kantonalen Gericht innert einer gewissen Zeit beurteilt. Dies hat jahrzehntelang tipptopp funktioniert, und niemand hatte das Gefühl, dass das nicht in Ordnung wäre oder dass damit dem Beschuldigten irgendein Nachteil entstünde. Das ist selbstverständlich viel effizienter und kostengünstiger.
Die Idee der neuen Strafprozessordnung war ja, dass jede Haftanordnung automatisch von einer unabhängigen Instanz gerichtlich überprüft wird. Die Rechte des Beschuldigten zu stärken war das oberste Gebot. Es gibt in diesem Zusammenhang ja auch das Recht des Anwalts der ersten [PAGE 1978] Stunde - was nicht unbedingt mehr Gerechtigkeit schafft, den Polizisten und Staatsanwälten die Arbeit jedoch unverhältnismässig erschwert und natürlich auch entsprechende Mehrkosten verursacht. Wie viel diese vermehrten Rechte die Beschuldigten kosten dürften und ob das wirklich in jedem Fall so sinnvoll ist, scheint nicht ein zentrales Thema gewesen zu sein.
Man könnte sich sowieso fragen, ob es nicht sinnvoller und effizienter wäre, die Haftüberprüfungsautomatismen abzuschaffen und stattdessen das Zwangsmassnahmengericht in Haftsachen nur auf Haftentlassungsgesuche hin aktiv werden zu lassen, wobei ein solches Haftentlassungsgesuch sofort nach Eröffnung der Haftverfügung gestellt werden könnte und innert 48 Stunden vom Zwangsmassnahmengericht zu beurteilen wäre. Manchmal ist es schon komisch, ein Gerichtsverfahren durchzuführen, wenn die beschuldigte Person inklusive Verteidiger mit der Haftanordnung sowieso einverstanden ist. Natürlich profitiert in solchen Fällen vor allem der amtliche Verteidiger, der eine Eingabe ans Zwangsmassnahmengericht macht und der Staatskasse dafür ein paar Stunden Aufwand verrechnen kann.
Unabhängig von der parlamentarischen Initiative gilt es anzumerken, dass gerade bei der stark steigenden Einbruchskriminalität die aktuelle Bürokratie dazu beiträgt, dass ausländische Einbruchstouristen unter gewissen Umständen das Land unbehelligt wieder verlassen können, bevor umfangreiche und internationale Ermittlungen abgeschlossen sind. Die Polizei kämpft bei den Ermittlungen gegen die Einbrecherbanden mit kurzen Haftdauern und mit langwierigen DNA-Auswertungen, wie ein Vorfall aus dem Kanton Solothurn exemplarisch zeigt. Drei Rumänen mit Touristenstatus wurden im Oktober von der Kantonspolizei kontrolliert und wegen verdächtiger Gegenstände festgenommen. Die Polizei nahm ihnen Fingerabdrücke und DNA-Proben ab. Einer des Trios wurde wegen eines Treffers in der Fingerabdruckdatenbank in Haft gesetzt, die anderen zwei musste die Polizei laufenlassen. Die Resultate der DNA-Abgleiche, die nach rund zwei Wochen eintrafen, zeigten bei den beiden Entlassenen aber mehrere Treffer zu Einbruchsdiebstählen in diversen Kantonen. Da waren die Rumänen für die Polizei aber nicht mehr auffindbar, weil man sie ja hatte entlassen müssen.
Gemäss "Sonntags-Zeitung" vom 1. Dezember 2013 hat im Kanton Bern nun die Staatsanwaltschaft reagiert und vor wenigen Wochen Minimalstandards für die Begründung von möglichst erfolgversprechenden Haftanträgen formuliert. Laut Sprecher Scheurer gehe es darum, den Zwangsmassnahmengerichten die besonderen Schwierigkeiten im Deliktsbereich der Einbruchdiebstähle und den zeitintensiven Ermittlungsaufwand aufzuzeigen, um im Einzelfall Haftanordnungen für die Dauer von jeweils mindestens einem Monat zu erwirken. Eine Umkehr, wie sie die parlamentarische Initiative vorsieht, könnte auch hier etwas zur Sicherheit in unserem Land beitragen und helfen, die Einbruchskriminalität zu bekämpfen.
Im Namen der Minderheit bitte ich Sie aus all diesen Gründen, der parlamentarischen Initiative Poggia Folge zu geben.