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preparatory:AB 135196

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-02-29

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie mit meiner Minderheit II, Artikel 7 Litera c zu streichen. Es geht hier darum, dass als Grund, auf ein Amtshilfegesuch nicht einzutreten, festgehalten wird, dass es den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, insbesondere wenn es auf Informationen beruht, die durch nach schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind. In diesem Fall wäre ein solcher Nichteintretensgrund gegeben.

Diese Litera schafft unseres Erachtens mehr Probleme, als sie löst. Wir lehnen diese Ausschlussklausel ab, weil sie praktisch nicht umsetzbar ist. Sie steht denn auch im Widerspruch zu ausländischem Recht - in Deutschland z. B. sind der Verkauf und die Verwertung gestohlener Daten nicht strafbar. Diese Litera c schafft uns damit grosse politische Probleme. Die Bestimmung ist auch insofern überflüssig, als der Grundsatz von Treu und Glauben sowohl im Völkerrecht wie auch im schweizerischen Vertragsrecht gilt. Das müssen wir also nicht noch explizit in ein Gesetz schreiben. Wenn es einfach darum geht, zum Fenster hinaus zu erklären, dass man die Daten nicht verwenden darf, wenn sie aufgrund von strafbaren Handlungen - und zwar strafbaren Handlungen nach schweizerischem Recht - erlangt worden sind, dann schaffen Sie sich nur Probleme. Denn zum einen können Sie das dem Ausland nicht nachweisen, zum andern kann etwas in der Schweiz strafbar sein, was im Ausland nicht strafbar ist. Von daher gehört das nicht in dieses Gesetz. Zum einen ist es nicht umsetzbar, und zum andern verursacht es politisch nur Schwierigkeiten.

Interessant ist der Antrag der Minderheit I (Baader Caspar), gestatten Sie mir hier noch eine Bemerkung dazu: Diese Minderheit will es nicht bei diesen strafbaren Handlungen belassen, sondern noch präzisieren, dass auch käuflich erworbene oder unrechtmässig weitergegebene Informationen nicht verwertet werden dürfen. Ich finde es speziell interessant, wenn ein solcher Antrag von der SVP kommt. Denn im Inland haben Sie ja einschlägige Erfahrung mit der unrechtmässigen Weitergabe von Informationen. Ich erinnere Sie an die Bankdaten von alt SNB-Präsident Hildebrand. Da hatten Sie keinerlei Hemmungen, diese unrechtmässig erlangten Informationen weiterzugeben und öffentlich via "Weltwoche" und auch sonst wie weiterzuverbreiten. Herr Baader, ich kann mir Ihren Minderheitsantrag nur so erklären, dass Sie sich selber offenbar nicht über den Weg trauen. In diesem Gesetz hat dieser Antrag nichts zu suchen. Er schafft nur Unklarheit. Aber ich denke, man kann die ganze Litera c streichen.